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Die zunehmende Globalisierung führt dazu, dass der weltweite Import und Export rasch zunimmt. Importierst oder exportierst du für deinen Onlineshop Waren ins oder aus dem Ausland? Dann solltest du dich mit den International Commercial Terms, kurz: Incoterms, auseinandersetzen. Wir geben dir eine Übersicht der aktuellen Incoterms 2020!

Die Incoterms regeln die Kostenverteilung, die Pflichtenverteilung und den Gefahrenübergang zwischen den Vertragspartnern (Käufer und Verkäufer).

Incoterms 2020 in der Übersicht:

  • EXW – Ex Works (ab Werk)
  • FCA – Free Carrier (frei Frachtführer)
  • CPT – Carriage Paid To (frachtfrei)
  • CIP – Carriage and Insurance Paid to (frachtfrei versichert)
  • DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort)
  • DPU – Delivered at Place Unloaded (geliefert benannter Ort entladen)
  • DDP – Delivered Duty Paid (geliefert verzollt)
  • FAS – Free Alongside Ship (frei längsseite Schiff)
  • FOB – Free On Board (frei an Bord)
  • CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht)
  • CIF – Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht)

Mit der Fassung vom 01. Januar 2020 wurden die Incoterms geändert. Wir geben dir eine detaillierte Übersicht der Incoterms 2020 und machen es dir mit unserem Spickzettel besonders einfach.

Incoterms 2020 Spickzettel

Möchtest du alle Infos gebündelt in einer übersichtlichen PDF-Datei ansehen oder vielleicht sogar teilen? Dann lade dir heute noch unseren kostenlosen Incoterms 2020 Spickzettel herunter.

Was sind Incoterms?

Incoterms (International Commercial Terms, zu Deutsch: Internationale Handelsklauseln) wurden erstmals im Jahre 1936 von der ICC (International Chamber of Commerce), zu Deutsch: Internationale Handelskammer) entwickelt. Sie sind vordefinierte und international gültige Regeln, die sich Händler bei Vertragsabschlüssen im internationalen Warenhandel auf freiwilliger Basis zurate ziehen können.

Sie dienen zur Lösung des Problems internationalen Handels, bei dem die Vertragsparteien aus verschiedenen Herkunftsländern Verkehrsabkommen unterschiedlich auslegen können.

Bei den Incoterms handelt es sich um standardisierte internationale Lieferklauseln, die als Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer dienen. Sie umfassen alle Aufgaben, Risiken und Kosten, die mit dem weltweiten Warenverkehr verbunden sind und gelten als die wichtigsten Handelsbedingungen.

Die Wahl der richtigen Incoterms beim internationalen Versand ist also unverzichtbar!

Incoterms, Erstellen der Handelsrechnung, Zollinhaltserklärung CN22 und CN23 und vieles mehr: Schaue in unserem Artikel mit hilfreichen Tipps zum internationalen Versand vorbei!

Welche Funktionen haben Incoterms?

Die Incoterms haben eine klar definierte Funktion: Sie legen die Rahmenbedingungen im internationalen Versand fest. Sie lassen sich zudem in Hauptfunktionen und Nebenfunktionen unterteilen.

Hauptfunktionen

  • Kostenverteilung: Welcher Vertragspartner trägt welche Kosten?
  • Pflichtenverteilung: Welcher Vertragspartner übernimmt welche Verpflichtungen auf welcher Wegstrecke?
  • Gefahrenübergang: Welcher Vertragspartner deckt zu welchem Zeitpunkt welches Risiko ab?

Nebenfunktionen

  • Warendokumente: Welcher Vertragspartner beschafft die erforderlichen Warendokumente?
  • Zoll: Welcher Vertragspartner kümmert sich um die Zollabfertigung?
  • Transportdokumente: Welcher Vertragspartner beschafft welche Transportdokumente?
  • Versandversicherung: Welcher Vertragspartner versichert die Ware für welche Teilprozesse?
  • Informationen: Welcher Vertragspartner informiert den anderen zu welchem Zeitpunkt und worüber?
  • Warenprüfung: Welcher Vertragspartner führt die Warenprüfung durch?
  • Verpackung: Welcher Vertragspartner bestimmt die Art und Weise der Verpackung?

Welche Incoterms gibt es?

In der aktuellsten Fassung der Incoterms 2020 gibt es 11 Klauseln. Der wohl entscheidendste Unterschied zwischen den einzelnen Incoterms ist die Klärung der Frage, wann das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.

Die Incoterms klärt die Verantwortung in folgenden Punkten:

  • Transportkosten
  • Versandrisiko
  • Versicherung

Die 11 Klauseln der Incoterms 2020 in der Übersicht

1) EXW – Ex Works (ab Werk):
Der Verkäufer muss dem Käufer Zugang zu Waren an einem vereinbarten Ort gewähren. Von diesem Zeitpunkt an trägt der Käufer fast alle Kosten und Risiken während des gesamten Versandprozesses.

2) FCA – Free Carrier (frei Frachtführer):
Der Verkäufer muss die Ware auf eigene Gefahr hin und auf eigene Kosten auf seinem Grund oder an einem vereinbarten Ort zur Verfügung stellen. In beiden Fällen ist der Verkäufer für die Freigabe der Ware für den Export verantwortlich. Es kann auch vereinbart werden, dass der Käufer den Frachtführer anweisen muss, dem Verkäufer eine „Bill of Lading (BL)“ mit Vermerk an Bord auszuhändigen.

3) CPT – Carriage Paid To (frachtfrei):
Der Verkäufer hat die gleichen Verpflichtungen wie bei FCA, trägt in diesem Fall aber zusätzlich die Versandkosten.

4) CIP – Carriage and Insurance Paid to (frachtfrei versichert):
Die gleichen Verpflichtungen des Verkäufers wie bei CPT, nur in diesem Fall ist der Verkäufer dazu verpflichtet, die Versicherung mit hoher Deckung zu bezahlen. Die Beteiligten können jedoch auch eine begrenzte Deckung vereinbaren.

5) DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort):
Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken des Transports der Ware an eine vereinbarte Adresse. Sobald die Ware dort angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich mögliche Risiken auf den Käufer.

6) DPU – Delivered at Place Unloaded (geliefert, benannter Ort entladen):
Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken für die Lieferung der Ware an einen vereinbarten Bestimmungsort, an dem die Ware für den Weitertransport entladen werden kann. Der Verkäufer veranlasst die Verzollung und entlädt die Ware am vereinbarten Ort. Der Käufer sorgt für die Zollabfertigung und alle damit verbundenen Rechte.

7) DDP – Delivered Duty Paid (geliefert verzollt):
Der Verkäufer trägt die Kosten und die Risiken des Transports, trägt die Verantwortung für Import und Export und begleicht anfallende Einfuhrzölle. Sobald die Ware an vereinbarter Adresse angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich mögliche Risiken auf den Käufer.

8) FAS – Free Alongside Ship (frei längsseite Schiff):
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis die Ware in der Nähe des Schiffs angeliefert wird. Von da an geht das Risiko an den Käufer über, der auch die Verzollung für die Aus- und Einfuhr übernimmt.

9) FOB – Free On Board (frei an Bord):
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis sich die Ware an Bord des Schiffes befindet und verantwortet auch die Ausfuhrgenehmigung. Sobald sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, geht die Verantwortung für den Versand an den Käufer über.

10) CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht):
Es gelten für Verkäufer und Käufer die gleichen Bedingungen wie bei FOB. Allerdings muss in diesem Fall der Verkäufer den Transport der Ware zum Hafen bezahlen.

11) CIF – Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht):
Der Verkäufer hat die die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR, trägt aber auch die (minimalen) Versicherungskosten. Eine darüber hinausreichende Versicherung muss vom Käufer selbst getragen werden.

Übersicht der Pflichten des Käufers und Verkäufers nach den Incoterms 2020

Um dir die Arbeit zu erleichtern, haben wir die jeweiligen Pflichten des Käufers und Verkäufers nach den Incoterms 2020 zusammengefasst. In der Übersicht siehst du auf einen Blick, welche der beiden Parteien welche Verantwortung und Verpflichtung trägt.

Für eine noch detaillierte Beschreibung der einzelnen Pflichten kannst du dich auch an das deutsche Nationalkomitee ICC Germany e.V. der Internationalen Handelskammer wenden.

Incoterms 2020 Übersicht: Pflichten des Verkäufers und Käufers

Einteilung der Incoterms nach der Transportart

  • Klauseln für jede Transportart: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP
  • Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport: FAS, FOB, CFR, CIF

Einteilung der Incoterms nach Art der Abwicklung

  • Klauseln der Gruppe E: EXW ist die einzige Abholklausel, bei der die Kosten und Risiken nach der Abholung der Ware an einem vereinbarten Ort an den Käufer übergehen.
  • Klauseln der Gruppe F: FCA, FAS und FOB sind drei Absendeklauseln, bei denen der Verkäufer die Kosten und die Gefahr für den Haupttransport nicht übernimmt. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer gehen die Kosten und die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auf den Käufer über.
  • Klauseln der Gruppe C: CPT, CIP, CFR und CIF sind vier Absendeklauseln, bei denen der Verkäufer alle Kosten des Haupttransportes tragen muss. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht lediglich die Gefahr des Haupttransportes auf den Käufer über.
  • Klausen der Gruppe D: DAP, DPU und DDP sind drei Ankunftsklauseln, bei denen der Verkäufer alle Kosten und Gefahren bis zur Ankunft der Ware an einem vereinbarten Bestimmungsort trägt.

So verwendest du die Handelsklauseln richtig

Mit Incoterms legst du Vereinbarungen verbindlich fest. Sobald du Produkte außerhalb der EU* (z. B. in die Schweiz, nach China, nach Russland usw.) versendest, solltest du die Incoterms auf deine Handelsrechnung setzen.

Es ist auch wichtig, sie in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwähnen. Damit informierst du deine Kunden darüber, wer z. B. für die Zollkosten verantwortlich ist. Du entscheidest als Verkäufer, welche Incoterms du verwendest.

Bedenke dabei, dass nicht jeder Versanddienstleister und jedes Transportunternehmen auch alle Incoterms unterstützt. Kläre daher mit dem Versandunternehmen ab, ob die jeweiligen Incoterms für den internationalen Versand auch unterstützt werden.

*Beachte beim internationalen Versand immer, ob du dein Paket an ein EU-Land oder ein Land außerhalb der EU verschickst. Länder innerhalb der EU sind u. a.: Italien, Tschechien, Ungarn, Belgien, Griechenland, Dänemark, Spanien, Schweden, Polen, Luxemburg, die Niederlande, Frankreich und Österreich; Außerhalb der EU liegen z. B.: China, England, die Türkei, Japan, Norwegen, Australien, die USA, Russland und die Schweiz.

Incoterms-uebersicht-verwendung

Welche Incoterms sind gültig?

Zum heutigen Stand sind die 11 Klauseln der Incoterms 2020 gültig, die als 8. Revision zum 1. Januar 2020 implementiert wurden. Trotz einiger Anpassungen entsprechen die Incoterms 2020 in ihrem Aufbau weitestgehend den Incoterms 2010.

Incoterms: 2020 vs. 2010: Änderungen im Überblick

Die Incoterms werden alle 10 Jahre aktualisiert, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Zwar bleiben die Incoterms von 2010 in Kraft, allerdings werden immer mehr Unternehmen die neuesten Incoterms anwenden, sodass du unbedingt auf die Incoterms 2020 umsteigen solltest.

Was hat sich an den neuen Incoterms 2020 verändert?

  • DAT wurde zu DPU abgeändert: Delivered At Terminal (zu Deutsch: Geliefert Terminal) entspricht nun Delivered at Place Unloaded (zu Deutsch: Geliefert und entladen am benannten Ort). Der Grund: Die Ware kann nicht nur an ein Terminal oder Dock geliefert werden, sondern auch an jeden anderen Ort, an dem Ware verladen werden kann, wie z. B. einer Fabrik oder Lager.
  • FCA wurde um die Option des On-board Bill of Lading (BL) erweitert: Der Kaufvertrag kann vorsehen, dass eine Bill of Lading ausgestellt werden muss. Die Bill of Lading zeigt an, dass Waren an Bord verladen wurden. Der Käufer bittet den Versanddienstleister, diese „Onboard Notiz“ an den Verkäufer zu übermitteln.
  • CIF und CIP haben nun unterschiedliche Deckungsgrade: Im Falle des CIP (Carriage, Insurance Paid To, zu Deutsch: Frachtfrei Versichert) ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eine umfassende Transportversicherung abzuschließen. Für CIF (Cost, Insurance and Freight, zu Deutsch: Kosten, Versicherung und Fracht) hingegen besteht die Verpflichtung zu einer Versicherung mit Mindestdeckung.
  • FCA, DAP, DPU und DDP mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers: Für diese Incoterms ist es nun möglich, den Transport von Waren mit eigenen Transportmitteln zu organisieren.

Wir erinnern uns zurück: Änderungen der Incoterms 2010 vs. 2000 im Überblick

  • 11 statt 13 Klauseln
  • Wegfall der Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU
  • Hinzukommen der Klauseln DAP und DAT
  • Gelten auch national
  • Neudefinierung des Gefahrenübergangs der Klauseln FOB, CFR und CIF
  • Gleichstellung der elektronischen Kommunikation und der Kommunikation in Papierform

Welche Incoterms werden am meisten im E-Commerce genutzt?

Der meistgenutzte Incoterm im E-Commerce ist DAP (Delivered At Place, zu Deutsch: Geliefert Benannter Ort). 

In dem Fall trägst du als Verkäufer die Kosten und die Risiken bis zur Ankunft der Ware an einem vereinbarten Bestimmungsort. Etwaige Import- sowie Zollkosten werden dabei vom Käufer übernommen.

Beachte aber unbedingt, dass du ausschließlich die in deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Onlineshops aufgeführten Incoterms verwendest. Außerdem ist es wichtig, dass der Paketdienst, mit dem du deine Pakete verschickst, diese Incoterms auch unterstützt.

Wir hoffen, dass wir dir mit unseren Antworten rund um das Thema Incoterms 2020 weiterhelfen konnten.

Wenn du weitere Fragen zu den Incoterms, unseren internationalen Konditionen oder Sendcloud im Allgemeinen hast, dann melde dich gerne bei uns oder hinterlassen einen Kommentar. 

Interessiert du dich für weitere Themen beim internationalen Versand wie Zolltarifnummern oder der EORI-Nummer? Auch hierzu findest du auf unserem Blog weitere hilfreiche Informationen!

Mandy Theel

Als Content Strategist bei Sendcloud fokussiert sich Mandy auf das Content Marketing für den DACH-Raum. Mandy hilft dabei 23.000+ Onlineshops, ihren Versandprozess auf das nächste Level zu heben.

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16 Kommentare

  • Camille sagt:

    Hallo, Ich finde den Aufbau der Seite klasse. Macht weiter so.

    • Cenk Bayraktar sagt:

      Hallo Camille, vielen Dank für die netten Worte. Das freut uns sehr! 🙂 Liebe Grüße, Cenk von Sendcloud

  • Sonja sagt:

    Hallo, auch ich finde die Seite klasse und sehr übersichtlich und informativ. Ein kleiner Fehler ist mir allerdings in der Infografik zu den Funktionen der Incoterms aufgefallen. Die Frage bei der Pflichtenverteilung passt nicht, oder? Dort müsste doch eigentlich stehen „Welcher Vertragspartner übernimmt welche Verpflichtungen auf welcher Wegstrecke?“…
    Ansonsten wirklich top! Daumen hoch

    • Cenk Bayraktar sagt:

      Hi Sonja, liebsten Dank für die netten Worte – das freut uns wirklich sehr! 🙂 Und du hast selbstverständlich Recht, da scheint uns ein kleiner Übertragungsfehler unterlaufen zu sein. Vielen Dank für den Hinweis; die Infografik haben wir direkt aktualisiert. Beste Grüße, Cenk von Sendcloud

  • Interessante Homepage. Das Design und die nuetzlichen Informationen gefallen mir besonders.

  • Christoph sagt:

    Aus meiner Sicht muss hier genauer spezifiziert werden:

    9) FOB – Free On Board (Frei an Bord): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis sich die Ware an Bord des Schiffes befindet und verantwortet auch die Ausfuhrgenehmigung. Sobald sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, geht die Verantwortung für den Versand an den Käufer über.
    –> FOB ist ein Incoterm, dass für die klassische, konventionelle, also nicht containerisierte Seefracht bestimmt wurde. z.B. Break Bulk Verladung. Erst wenn die Tragseile entspannt sind, ist die Übergabe erfolgt. Das hat man aber im heutigen Containerverkehr nicht mehr, daher empfehle ich bei Containern immer FCA anstelle von FOB,

    10) CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht): Es gelten für Verkäufer und Käufer die gleichen Bedingungen wie bei FOB. Allerdings muss in diesem Fall der Verkäufer den Transport der Ware zum Hafen bezahlen.
    –> „zum Hafen“ Damit ist vermutlich der Hauptlauf des Empfangshafens gemeint.

    11) CIF – Cost, Insurance and Freight (Kosten, Versicherung und Fracht): Der Verkäufer hat die die gleichen Verpflichtungen wie bei CFR, trägt aber auch die (minimalen) Versicherungskosten. Eine darüber hinausreichende Versicherung muss vom Käufer selbst getragen werden.
    –> Analog oben

    • Vinzenz Ager sagt:

      Guten Tag, Christoph!
      Vielen Dank für Deine zusätzlichen Anmerkungen! Wir werden im Rahmen einer Aktualisierung des Artikels diese zusätzlichen Informationen integrieren, damit auch anderen Lesern diese Unterscheidung klarer wird.
      Vielen Dank für Deine Mithilfe, Vinzenz von Sendcloud.

  • Unbekannt sagt:

    Wieso sieht man in der Infografik nicht, wer wann die Verantwortung über die Ware hat?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Guten Tag!
      Wer wann die Verantwortung trägt, ist in der vorliegenden Grafik durch einen roten Punkt für den Käufer und einen blauen Punkt für den Verkäufer zu sehen. Oder geht es um eine andere Information, die Du in der Grafik vermisst? Feedback ist gerne jederzeit willkommen. 🙂
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Chris sagt:

    Hallo. Was noch fehlt ist ein Hinweis auf die $412(1) HGB. Das nationale Gesetz gilt immer vor den Incoterms. D.h. selbst wenn innerhalb Deutschlands z.B. DDP vereinbart wurde, welches NICHT das Abladen vom LKW einbezieht (das wäre DPU nach der 2020er Fassung) kann sich der Empfänger auf den 412(1) beziehen und von Absender das Entladen verlangen. Daher sollte die Zuständigkeit des Abladens im Vertrag ganz klar geregelt sein.

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Chris,
      vielen Dank für die weitere Anmerkung. Es stimmt zwar, dass beim inländischen Handel ebenso das HGB zu beachten ist, allerdings stimmt es nicht ganz, dass dieses die Incoterms stets aufhebt. Ich sollte dabei aber anmerken, dass wir in unserem Artikel die Incoterms ausschließlich vor dem Hintergrund des internationalen Handels betrachtet haben. Du hast mit deinem Hinweis aber selbstverständlich recht, dass beim nationalen Versand unbedingt das HGB Erwähnung finden sollte.
      Viele Grüße
      Vinzenz von Sendcloud.

  • Chris sagt:

    Das DPU ist das einzigste Incoterm, dass die ENTLADUNG durch den Absender regelt. Im Spickzettel sollte also hier ein Haken stehen und bei allen anderen ein x. Das ist sehr wichtig!

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Chris,
      vielen Dank für die Anmerkung. Es ist sicherlich nicht verkehrt, die Information über die Entladung beim Incoterm DPU noch zu ergänzen. Wir werden dies bei unserer Überarbeitung berücksichtigen. 🙂
      Besten Dank für deine Mithilfe!
      Viele Grüße
      Vinzenz von Sendcloud.

  • Sandra sagt:

    Bei DDP ist etwas falsch auf eurer Grafik. Man müsset Einfuhrsteuer in eine separate Zeile geben!!
    Bei DDP zahlt der Käufer nämlich die Einfuhrsteuer, nicht der Verkäufer! DDP heißt nur delivery duty paid. Also Zoll bezahlt. Und die Einfuhrsteuer zahlt der Käufer, nicht der Verkäufer. Die kann der Verkäufer auch nur zahlen, wenn er in dem Land eine Steuernummer hat. So handhabe ich das in die Schweiz seit Jahren mit DDP (=verzollt und unversteuert)!

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Sandra, vielen Dank für deinen Kommentar! Wir haben die Informationen nochmals gegengeprüft: Bei DDP ist es tatsächlich der Verkäufer, der die Einfuhrsteuer übernehmen muss. Dahingehend ist unsere Grafik also korrekt. Kann es sein, dass sich deine Angabe evtl. auf eine andere Art der Abgabe als die Einfuhrsteuer bezieht? Erzähl uns gerne mehr dazu.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.