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Seit dem 1. Juli 2021 ersetzt One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), das zeitgleich mit dem Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) eingeführt wurde, das Mini-One-Stop-Shop-Verfahren bei der EU-Mehrwertsteuer. Deren Regelungen haben dabei Auswirkungen sowohl auf E-Commerce-Unternehmen innerhalb der EU, insbesondere wenn sie ihre Waren aus Drittländern beziehen, als auch für Unternehmen außerhalb der EU.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die beiden Verfahren wissen musst, um dich im Steuerdschungel etwas besser zurechtzufinden.

One-Stop-Shop und Import-One-Stop-Shop: Was gilt bei den EU-Mehrwertsteuervorschriften?

Seit dem 1. Juli 2021 ist die Mehrwertsteuerbefreiung von 22 € für Waren, die in die EU eingeführt werden, abgeschafft. Seitdem unterliegen alle Waren, die du außerhalb der EU importierst, der Mehrwertsteuer, unabhängig von ihrem Wert. 

Warum wurden diese Änderungen eingeführt?

Die EU vertritt den Standpunkt, dass, wenn der Verkauf von Waren an Käufer in der EU über eine elektronische Schnittstelle abgewickelt wird, die elektronische Schnittstelle als Verkäufer gilt. Daher bist du als E-Commerce-Unternehmen für die Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich. 

Die Änderungen bei den EU-Mehrwertsteuervorschriften sollen dazu beitragen, die Verfahren für die Anmeldung und Abführung der Mehrwertsteuer bei Fernverkäufen zu straffen und zu beschleunigen. 

Wer ist von diesen Änderungen der EU-Mehrwertsteuer betroffen?

Die Änderungen gelten nur für Waren, die einen Wert von 150 € oder weniger haben. Wenn du also ein E-Commerce-Unternehmen bist, das Waren von geringem Wert in die EU importiert, musst du darauf vorbereitet sein. 

Was ist One-Stop-Shop?

Bei One-Stop-Shop (OSS) handelt es sich um eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer. Das OSS-Verfahren sollte ursprünglich am 1. Januar 2021 eingeführt werden, wurde aber verschoben. Die Regelungen zu One-Stop-Shop bauen auf der erfolgreichen Einführung der einheitlichen Mehrwertsteuererklärung für digitale B2C-Dienstleistungen, dem Mini-One-Stop-Shop-Verfahren, auf, das bereits 2015 eingeführt wurde. 

Seit dem 1. Juli 2021 können in der EU ansässige E-Commerce-Unternehmen One-Stop-Shop nutzen, um eine neue OSS-Meldung auszufüllen und einzureichen. Diese wird zusammen mit der üblichen inländischen Umsatzsteuererklärung bearbeitet und sollte alle Verkäufe in den EU-Mitgliedstaaten umfassen. Der Verkäufer führt dann die zu zahlende Mehrwertsteuer an seine heimische Steuerbehörde ab. Diese Steuerbehörde leitet die Steuern dann an die entsprechenden Länder weiter. 

Das One-Stop-Shop-Verfahren umfasst drei Regelungen: die Nicht-EU-, die EU- und die Einfuhrregelung. Bei den ersten beiden Regelungen handelt es sich um erweiterte Versionen bestehender Verfahren, die Einfuhrregelung hingegen wurde erst kürzlich eingeführt. Alle 3 Systeme ermöglichen es, Steuern entweder in den EU-Mitgliedstaaten zu erklären und zu bezahlen, in denen die Person oder Unternehmen ansässig sind, oder in einem Mitgliedstaat, in dem der Onlineshops des Unternehmens registriert ist. Alle Regelungen sind optional und ersetzen nicht die Umsatzsteuererklärung, die ein Händler in seinem EU-Mitgliedstaat ausfüllen muss. 

One-Stop-Shop: Steuerunterlagen Welche Vorteile hat die Nutzung von One-Stop-Shop?

  1. Das OSS-Verfahren soll den Unternehmen bei der Mehrwertsteuer und beim Ausfuhrverfahren Zeit sparen. 
  2. Unternehmen, die One-Stop-Shop nutzen, profitieren von einer erheblichen Verringerung der Kosten für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften bei Exporten in Länder außerhalb der EU. 
  3. Die EU hofft, dass die Unternehmen dadurch besser in der Lage sind, mit Nicht-EU-Unternehmen zu konkurrieren, die keine Mehrwertsteuern erheben.

Welche Waren fallen unter One-Stop-Shop?

Es gibt ein paar wichtige Unterschiede bei den Waren, die vom One-Stop-Shop-Verfahren abgedeckt werden. Die Unterschiede hängen davon ab, ob der Verkäufer das One-Stop-Shop-Verfahren der EU oder ein One-Stop-Shop-Verfahren außerhalb der EU nutzt. 

Welche Arten von Waren deckt das One-Stop-Shop-Verfahren innerhalb der EU ab?

Innerhalb der EU deckt das OSS-Verfahren alle Lieferungen von B2C-Dienstleistungen ab, die von in der EU ansässigen Unternehmen in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt werden. Sie gilt auch für Fernverkäufe von Waren in der EU, die von in der EU ansässigen oder nicht ansässigen Anbietern getätigt werden. 

Welche Art von Waren deckt One-Stop-Shop außerhalb der EU ab?

Diese Variante des One-Stop-Shop-Verfahrens gilt ausschließlich für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, oder für B2C-Dienstleistungen, die von Einzelhändlern aus Nicht-EU-Ländern in der EU erbracht werden. 

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Dienstleistungen, die unter das OSS-Verfahren außerhalb der EU fallen, nicht die typischen Warenarten umfassen, die von E-Commerce-Unternehmen geliefert werden. Dennoch lohnt es sich für dich, zu überprüfen, ob deine Waren unter One-Stop-Shop fallen. Einige gängige Beispiele sind Beherbergungsdienstleistungen, Verpflegungsdienstleistungen für den Verzehr an Bord von Flugzeugen und andere Transportdienstleistungen. 

Wie melde ich mich beim One-Stop-Shop-Verfahren an?

Wenn du dich bei der EU-Mehrwertsteuerstelle registrieren lassen willst, kannst du das auf der Website eines jeden EU-Mitgliedstaats tun. Die Registrierung ist seit dem 1. April 2021 möglich und Transaktionen können seit dem 1. Juli 2021 getätigt werden. Du brauchst dich nur einmal zu registrieren, um dich für alle EU-Mitgliedstaaten zu registrieren. Diese einmalige Registrierung gilt auch für Lieferungen, die über elektronische Schnittstellen abgewickelt werden. 

Falls du bereits für Mini-One-Stop-Shop registriert warst, musst du dich nicht erneut für One-Stop-Shop anmelden. Du nimmst in dem Fall bereits ganz automatisch daran Teil.

One-Stop-Shop Anmeldung am Laptop Wie geht es weiter, nachdem ich mich für OSS registriert habe?

Nachdem du dich erfolgreich beim OSS-Verfahren registriert hast, musst du sicherstellen, dass du die folgenden Prozesse einhältst. 

  1. Wende für jede Transaktion den Mehrwertsteuersatz des Mitgliedstaats an, in den du Waren versendest oder in dem du Dienstleistungen erbringst. 
  2. Ziehe die Mehrwertsteuer für alle innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Waren oder Dienstleistungen vom Kunden ein. 
  3. Fülle eine elektronische vierteljährliche Steuererklärung über das OSS-Portal des EU-Mitgliedstaates aus, in dem du registriert bist, und reiche sie ein. 
  4. Entrichte eine vierteljährliche MwSt.-Zahlung, die du in dem EU-Mitgliedstaat erklärst, in dem du registriert bist. 
  5. Führe genau Buch über alle Verkäufe, die du in den letzten zehn Jahren getätigt hast und die über den OSS-Verfahren abgewickelt werden durften. 

Wie unterscheidet sich Import-One-Stop-Shop von One-Stop-Shop?

Das Import-One-Stop-Shop-Verfahren kann dir dabei helfen, deine Verpflichtungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer zu verstehen und deine Abläufe in Ordnung zu bringen. 

IOSS ist ein Verfahren für Unternehmen, das sicherstellt, dass sie ihren mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen für Fernverkäufe und importierte Waren nachkommen. Das offizielle Import-One-Stop-Shop-Portal steht seit dem 1. Juli 2021 zur Verfügung und kann kostenlos genutzt werden. 

Wenn du ein EU-Unternehmen bist, das eingeführte Produkte mit einem Wert von unter 150 € an Kunden in der EU verkauft, ist dieser Service genau das Richtige für dich. Wenn der Wert der Waren, die du in die EU importierst, 150 € übersteigt, solltest du hingegen die normalen Einfuhrbestimmungen bei der Mehrwertsteuer einhalten. 

Für welche Art von Waren gilt das Import-One-Stop-Shop-Verfahren?

Das Import-One-Stop-Shop-Verfahren deckt die folgenden Verkäufe von Waren im Fernabsatz ab:

  1. Waren, die zum Zeitpunkt des Verkaufs von außerhalb der EU transportiert oder versandt werden. 
  2. Waren, die in Sendungen transportiert oder versendet werden und deren Wert unter 150 € liegt. Diese Regel gilt für Sendungen mit mehreren Bestellungen. 
  3. Waren, die nicht verbrauchsteuerpflichtig sind, wie z. B. Alkohol oder Tabakwaren.

Wenn dein Unternehmen in der EU ansässig ist und grenzüberschreitende Leistungen erbringt, bei denen der Ort der Lieferung ein EU-Mitgliedstaat ist, gibt es keine Registrierungsschwelle. Die Mehrwertsteuer wird zu dem Satz erhoben, der im Land deines Kunden gilt. Wenn dein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und digitale Dienstleistungen an Verbraucher außerhalb der EU erbringt, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem dein Kunde ansässig ist.

Nimm dir Zeit, um dich mit deinen umsatzsteuerlichen Pflichten vertraut zu machen. Es gibt viele gute Quellen, darunter auch die Website der Europäischen Kommission. Vergiss nicht, dass du neben den in diesem Leitfaden erwähnten Pflichten auch noch einer Reihe anderer MwSt.-Vorschriften unterworfen sein kannst. 

One-Stop-Shop Schifftransport Welche Vorteile hat Import-One-Stop-Shop bei der EU-Mehrwertsteuer?

Wenn du ein ehrgeiziges E-Commerce-Unternehmen bist, das Zeit sparen, Prozesse straffen und die Einhaltung von Vorschriften sicherstellen will, ist das IOSS-Verfahren ein praktischer Service, den du nutzen kannst. 

Hier sind einige der wichtigsten Vorteile des Import-One-Stop-Shop-Verfahrens: 

  1. Durch die Nutzung des IOSS-Verfahrens wird der gesamte Mehrwertsteuerprozess rationalisiert. Es erleichtert dir die Erhebung, Anmeldung und Abführung der Mehrwertsteuer, wenn du importierte Waren im Fernabsatz verkaufst, deren Wert unter 150 € liegt. 
  2. Der Käufer deiner Waren wird erst zum Zeitpunkt des Kaufs belastet. Das bedeutet, dass er bei der Lieferung seiner Waren keine unerwarteten Gebühren zahlen muss, was dir dabei hilft, kundenfreundlich zu bleiben.

Wichtiger Hinweis: Wenn du nicht für das IOSS-Verfahren registriert bist, muss dein Kunde die anfallenden Mehrwertsteuern bezahlen. Außerdem erhebt der Paketdienst in der Regel eine Zollabfertigungsgebühr, wenn die Waren in die EU eingeführt werden. Egal, für welches Verfahren du dich entscheidest, stelle unbedingt sicher, dass du deiner Kundschaft den Prozess und die Verantwortlichkeiten vor dem Kauf erläuterst. Niemand mag Überraschungen, vor allem nicht, wenn es ums eigene Geld geht!

Wie melde ich mich zum Import-One-Stop-Shop-Verfahren an?

Du kannst dich bereits seit dem 1. April 2021 im offiziellen IOSS-Portal registrieren. Seit dem 1. Juli 2021 steht das Portal zur Verarbeitung der Mehrwertsteuer auf den Verkauf deiner Waren zur Verfügung. Die Registrierung kann auf dem Portal eines jeden EU-Mitgliedstaats erfolgen und gilt für alle Fernverkäufe von importierten Waren an deine gesamte EU-Kundschaft. 

Wie geht es weiter, nachdem ich mich für Import-One-Stop-Shop registriert habe?

Sobald dein Unternehmen registriert ist, ist der Prozess zur Nutzung des IOSS-Verfahrens einfach und logisch. 

Für jeden Verkauf von außerhalb der EU importierter Waren, die den Wert von 150 € nicht übersteigen, solltest du den folgenden Prozess beim IOSS-Verfahren befolgen:

  1. Fülle die erforderlichen Informationen für die Zollabfertigung aus. Dazu gehört die IOSS-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Person oder des Unternehmens, die/das die Waren an der Grenze zur EU anmeldet. In diesem Fall ist das deine IOSS-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als E-Commerce-Händler.
  2. Gib den Mehrwertsteuerbetrag ein, der von deinem Kunden in der EU, der die Waren erhält, zu zahlen ist. Du musst den Betrag anzeigen, wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist.
  3. Vergewissere dich, dass der korrekte MwSt.-Betrag von deinem Kunden in der EU eingezogen wird.
  4. Soweit möglich, solltest du genaue Angaben über den Wert der Waren machen, die in den EU-Mitgliedstaat gelangen. Denke daran, dass dieses Verfahren nur für Waren mit einem Wert von 150 € und weniger gilt. 
  5. Du musst jeden Monat eine genaue Umsatzsteuerrechnung ausfüllen und einreichen, die alle Verkäufe in die EU enthält, die für die IOSS-Verfahren infrage kommen. 
  6. Du musst eine monatliche Umsatzsteuerzahlung an den EU-Mitgliedstaat leisten, in dem du für das IOSS-Verfahren registriert bist. 
  7. Wie bei allen deinen Finanzprozessen musst du alle Verkäufe, die für das IOSS-Verfahren infrage kommen, genau aufzeichnen. Dies muss die letzten zehn Jahre abdecken.

Gibt es Ausnahmen für die Zahlung der EU-Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten?

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen für E-Commerce-Händler, die an Kunden in den EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Sie lauten wie folgt: 

  1. Wenn du mehrere Waren an ein und denselben Käufer verkaufst und der Wert 150 € übersteigt. In diesem Fall werden deine Waren zu den normalen Steuersätzen des EU-Mitgliedstaates besteuert, in dem sie eingeführt werden. 
  2. Wenn der Fernverkauf deiner Waren über eine elektronische Schnittstelle abgewickelt und erleichtert wird. Beispiele hierfür sind Online-Marktplätze und Plattformen wie Shopify, WooCommerce und PrestaShop.

One-Stop-Shop: Dokumente ausfüllen One-Stop-Shop und Import-One-Stop-Shop: Unerlässlich für deine mehrwertsteuerlichen Pflichten!

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden zur Nutzung des OSS- sowie IOSS-Verfahrens nützlich und informativ war. Wie bei allen MwSt.-Verfahren kann es anfangs ein wenig einschüchternd wirken. Doch wenn du das Portal erst einmal ein paar Mal genutzt hast und dir etwas Zeit genommen hast, um sicherzustellen, dass du deine mehrwertsteuerlichen Pflichten verstehst, wirst du viel sicherer mit den Abläufen umgehen können. 

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