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Der internationale Handel zieht weiter an. Viele deutsche Onlinehändler, die ins Ausland verkaufen wollen, konzentrieren sich zunächst auf die Nachbarländer Österreich und die Schweiz. Denn gerade der Schweizer E-Commerce-Markt nimmt immer mehr Fahrt auf und erwirtschaftete in 2019 einen Umsatz in Höhe von rund 8,3 Milliarden Schweizer Franken. Doch während Onlinehändler beim Verkauf und Versand nach Österreich kaum vor Herausforderungen gestellt werden, hat der Handel und Versand in die Schweiz einige Tücken, über die Du informiert sein solltest. Damit Du als deutscher Onlinehändler auf alles optimal vorbereitet bist, haben wir in diesem Artikel einen genauen Leitfaden für dich zusammengestellt, in dem Du alles erfährst, was Du über den Versand von Paketen in die Schweiz und den Schweizer Zoll wissen solltest.

Die Schweiz – ein attraktiver Markt, der sich für dich auszahlt

Die Schweiz gilt per se als sehr wohlhabendes Land. So lag das Bruttoinlandsprodukt in der Schweiz in 2018 bei rund 689,6 Milliarden Schweizer Franken. Damit erreichte das BIP einen erneuten Höchststand, nachdem es schon in den Vorjahren stetig gestiegen war. Und tatsächlich kaufen die Schweizer viel im Ausland ein. Denn Schweizer haben kein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen. Aus rechtlicher Sicht sind deutsche Onlinehändler daher viel attraktiver als die Schweizer Konkurrenz. Deutsche Händler und Onlinehändler sollten sich das zunutze machen. Doch der Handel in die Schweiz ist tückisch, da das schöne Alpenland kein Mitglied der Europäischen Union ist und somit eine Zollpflicht besteht.

Versand in die Schweiz, Gefahr von Retouren und Schweizer Zoll

Da die Schweiz ein deutsches Nachbarland ist und mitten in Europa liegt, denken viele Onlinehändler nicht daran, dass es beim Versand von Paketen in die Schweiz zu besonderen Versandbedingungen kommt. Somit vergessen Händler oftmals die umfassenden Zollbestimmungen vom Schweizer Zoll. Diese Tatsache kann sowohl Kunden als auch deutschen Onlinehändlern viel Zeit, Nerven und auch Geld kosten. 

COVID-19: Achtung! Aufgrund der aktuellen Corona-Krise kann es beim Versand in die Schweiz zu Verzögerungen und Lieferausfällen kommen!

Was Schweizer Kunden von deutschen Händlern erwarten

Schweizer Onlineshopper erwarten von deutschen Onlinehändlern den gleichen Service, den sie von Onlineshops innerhalb der Schweiz kennen. Das bedeutet, dass sich Schweizer Käuferinnen und Käufer beim Onlinekauf einen kostenlosen Versand ihrer Waren und eine kostenlose Retoure auch aus dem Ausland wünschen. Ein wichtiger Aspekt, über den sich deutsche Onlinehändler vorab Gedanken machen sollten. Ein weiteres Thema, was für Schweizer Onlinekäufer wichtig ist, ist neben einem schnellen Versand die Lieferung ohne Nachzahlung an der Haustür. Denn leider kommt es beim Versand in die Schweiz immer häufiger zu bösen Überraschungen. Zoll, Steuern und Bearbeitungsgebühren für die Verzollung können dazu führen, dass die Nachzahlung für eine Bestellung mit einem Warenwert von 60 Euro durchaus einmal 50% betragen können. Das verärgert verständlicherweise die Kundschaft.

Der Schweizer Zoll

Beim Schweizer Zoll gilt es vor allem zu beachten, dass die Schweiz die einzige Handelsnation – und zwar weltweit – ist, die den Gewichtszoll anwendet. Das bedeutet, dass die Waren nicht nach ihrem Warenwert, sondern abhängig von ihrem Gewicht verzollt werden müssen. Die Tarife werden in „Franken pro 100 kg“ berechnet. Unzureichend deklarierte Pakete werden vom Schweizer Zoll geöffnet. Wenn dies der Fall ist, wird dem Empfänger eine Gebühr berechnet. Die aktuelle Gebühr ist beim Schweizer Zoll zu erfragen. Diese Gebühr solltest Du als Absender vermeiden, indem Du die Begleitpapiere für deine Paketsendung sorgfältig ausfüllst.

Versand in die Schweiz - Beispiel für Zollinhaltserklärung CN23 für den Schweizer Zoll

Transport- und Einfuhrbestimmungen

Um ein Paket in die Schweiz zu verschicken, müssen alle behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für den Versand eines Päckchens in die Schweiz als auch für den Versand von Paketen in die Schweiz.

Folgende Dokumente musst Du deinem Päckchen bzw. Paket in die Schweiz beilegen:

1. Die Zollinhaltserklärung

Beim Versand eines Päckchens in die Schweiz musst Du die Zollinhaltserklärung CN22 verwenden. Es sei denn, der Wert deiner Ware liegt bei über 300 SZR (Sonderziehungsrechte), was umgerechnet etwa 370,- Euro entspricht. Dann ist die Zollinhaltserklärung CN23 zu verwenden. 

Definition: Das Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit/Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds. Es fasst die vier wichtigsten Weltwährungen zusammen und wird täglich neu ermittelt, sodass Du stets den entsprechenden Euro-Gegenwert des SZR ermitteln solltest.

Für Pakete ist immer die Zollinhaltserklärung CN23 zu verwenden – unabhängig vom Warenwert. Beim Export von Waren im Wert von mehr als 1000,- Euro ist zusätzlich zum CN23 eine elektronische Ausfuhranmeldung notwendig. 

Die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 musst Du in eine Klebetasche einlegen oder gut sichtbar auf der Außenseite des Paketes anbringen. Wenn Du noch nähere Informationen über die Zollinhaltserklärung sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum richtigen Ausfüllen erhalten möchtest, dann solltest Du dir unseren ausführlichen Ratgeber durchlesen.

2. Die Handelsrechnung

Wenn Du als Onlinehändler Waren mit einem Paket in die Schweiz verschickst, musst Du in deinem Paket zusätzlich zur Zollinhaltserklärung eine Handelsrechnung beilegen. Die Handelsrechnung musst Du auch beilegen, wenn es sich bei deinem Versand in die Schweiz nur um einen Artikel wie z.B. einen Kugelschreiber handelt. Bitte achte auch darauf, dass deine Handelsrechnung nicht im Versandkarton liegt, sondern außen am Karton befestigt ist. Die Rechnung sollte in einer transparenten Klebehülle beiliegen, sodass der Schweizer Zoll die Rechnung gleich erkennt und zu Zwecken der Kontrolle bei Bedarf auch direkt einsehen kann. Dies muss für den Schweizer Zoll möglich sein, ohne dass die Versandkartonage erst geöffnet werden muss. Ist dies nicht der Fall, wird eine Gebühr erhoben. Außerdem solltest Du beachten, dass die Handelsrechnung auch die Versandkosten beinhaltet.

Hier ein Beispiel: Wenn Du z.B. einen Kugelschreiber für 1,50 Euro in die Schweiz verkauft hast und die Versandkosten dafür 5,- Euro betragen, beträgt der zollpflichtige Warenwert insgesamt 6,50 Euro. Die Versandkosten werden also auch mit verzollt. Da es sich bei der Schweiz um ein deutschsprachiges Land handelt, brauchst Du die Handelsrechnung nicht auf Englisch zu erstellen, wie es bei anderen Ländern oftmals üblich ist. Bitte beachte hierzu aber auch die Vorschriften deines Paketdienstes. Es kann nämlich vorkommen, dass dein Paketdienst (sofern Du nicht DHL nutzt) zur Exportabwicklung eine englische Handelsrechnung verlangt. Zur Sicherheit empfiehlt es sich außerdem, die Handelsrechnung noch einmal als Kopie beizulegen. Sprich: Sowohl das Original als auch die Kopie sollte gut sichtbar in der Klarsichthülle außen am Paket befestigt werden. 

Wie kommst Du an eine Handelsrechnung? Mit unserem praktischem Tool hast Du in kürzester Zeit deine Handelsrechnung erstellt und kannst diese auch gleich herunterladen und anschließend benutzen:

Als Versender solltest Du dich über die Transportbestimmungen deines Versanddienstleisters informieren. Viele Versanddienstleister wollen keine Gewährleistung übernehmen, wenn die Zollvorschriften verletzt werden. Zum Beispiel, wenn eine Sendung beschlagnahmt wird, da die Zollvorschriften missachtet wurden. Wenn der Warenwert deines Paketes höher als 1000,- Euro ist, benötigst Du außerdem eine Ausfuhranmeldung. Hierzu kannst Du z.B. das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) nutzen.

3. Das Ausfuhrbegleitdokument

Falls ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) notwendig ist, musst Du es als oberstes Dokument an der transparenten Pakettasche samt eines Aufklebers außerhalb deines Paketes oder Päckchens anbringen. Bitte beachte, dass für gewisse Sendungen zudem auch ein Ursprungszeugnis angefragt werden kann. Ob dies der Fall ist, kannst Du auf der Website des deutschen Zolls überprüfen.

Die Abgaben an den Schweizer Zoll

Die Abgaben an den Schweizer Zoll bemessen sich in der Regel nach dem Bruttogewicht (das bedeutet Ware inklusive der Verpackung). Häufig betragen die Zollabgaben weniger als 1 Schweizer Franken pro kg. Die Ausnahme bilden jedoch Waren wie Alkoholika, Tabak, Lebensmittel, Textilien und Bijouterie-Artikel. Diese unterliegen höheren Zollabgaben oder anderen hohen Abgaben wie z.B. der Spirituosensteuer.

Zahlung an den Schweizer Zoll und nützliche Hinweise für deine Kunden

Bei einem Versand deiner Pakete in die Schweiz bist Du als Onlinehändler seit dem 01. Juli 2018 dazu verpflichtet, deine Kunden vor dem Kauf auf anfallende Steuern und Gebühren hinzuweisen. Die Bezahlung der Zölle ist dann Sache des Empfängers. Du solltest in deinem Onlineshop konkret darauf hinweisen, um nicht juristische Schwierigkeiten befürchten zu müssen oder deine Kunden zu verärgern. Zum Beispiel kannst Du diese Formulierung verwenden: 

„Sofern die Lieferung in ein Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.“

Steuern beim Versand

Auch das Thema Steuerpflicht ist für viele Onlinehändler unklar, wenn es um den Verkauf von Waren außerhalb Deutschlands geht und sie als Unternehmer in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Da die Schweiz nicht zur EU gehört und somit ein Drittland ist, gilt: Warenlieferungen in Drittländer sind in Deutschland nicht umsatzsteuerbar. Allerdings musst Du als Absender den Export nachweisen können. Dieser Nachweis wird mit einer sogenannten Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke erbracht. Viele Paketdienste bieten dies als Serviceleistung an.

Hierbei gilt: Je höher der Warenwert ist, desto wichtiger ist ein anerkannter Ausfuhrnachweis. Ob es sich bei der Lieferung um gewerbliche oder private Kunden in der Schweiz handelt, ist egal. Solange Du als Verkäufer einen Ausfuhrnachweis hast – hierzu reicht nicht eine normale Postquittung, musst Du in Deutschland keine Umsatzsteuer für die exportierte Ware abführen. Allerdings muss der Empfänger den Zoll und schweizerische Mehrwertsteuer bezahlen.

Spezielle Einfuhrvorschriften, Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen

Die Einfuhr von gewissen Waren ist beschränkt und nur mit Bewilligung erlaubt. Für einige Produkte gilt sogar ein absolutes Einfuhrverbot. Insbesondere folgende Güter sind beim Versand in die Schweiz nur beschränkt erlaubt oder gar verboten:

  • Waffen (z.B. Feuerwaffen, Messer, Elektroschockgeräte, Tränengasspray, Schlagstöcke)
  • Radarwarngeräte
  • Betäubungsmittel und betäubungsmittelhaltige Medikamente
  • Heilmittel und Dopingmittel 
  • Waren, die pornografische oder Gewaltdarstellungen enthalten
  • Raubkopien von elektronischen Datenträgern
  • Fälschungen von Marken- und Designartikeln
  • Kulturgüter
  • Direktimport von Tieren und Tierprodukten aus Nicht-EU-Staaten sowie Tiere, Tierprodukte und Pflanzen gemäß Artenschutz CITES

Weitere Informationen dazu findest Du auch auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung.

In welches Land auch immer Du versendest, überprüfe zuvor stets immer die jeweiligen landespsezifischen Einfuhrbeschränkungen für internationale Sendungen!

Deine Checkliste für einen reibungslosen Versand in die Schweiz

  1. Denke an die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23
  2. Bei Waren im Wert von über 1000,- Euro ist eine Ausfuhranmeldung notwendig
  3. Gegebenenfalls brauchst Du ein Ursprungszeugnis
  4. Beachte die Einfuhrbestimmungen, wenn es sich bei deiner Ware um keine übliche handeln sollte

Auch im Fall der Fälle von de facto unvermeidbaren Retouren unterstützt dich Sendcloud: Mit unserem Retourenportal bietest Du deinen Kunden einen reibungslosen Retourenprozess und profitierst selbst dank Analytics Dashboard von aussagekräftigen Daten, die Du in der Abwicklung deiner internationalen Retouren aus der Schweiz nachhaltig nutzen kannst!

Wie lange dauert der Versand in die Schweiz?

In der Regel beträgt der durchschnittliche Versand in die Schweiz – je nach Paketdienst und gewählter Versandoption – 2 bis 4 Werktage. Aufgrund der durch COVID-19 verursachten Sondersituation können diese Lieferzeiten derzeit allerdings kaum eingehalten werden, teilweise findet auch keine Zustellung mehr statt.

Was kostet der Versand in die Schweiz?

Die Kosten für den Versand in die Schweiz hängen vom jeweiligen Versanddienstleister, der Paketgröße, dem Paketgewicht und der Lieferzeit ab. Weitere Zusatzleistungen wie Expressversand und Möglichkeiten der Sendungsverfolgung können ebenfalls zu Zuschlägen führen. Sendcloud hat für den Versand in die Schweiz günstige Versandkonditionen mit mehreren Paketdiensten ausgehandelt, die Du unserer Preisliste entnehmen kannst.

Vergleich der deutschen Paketdienste

Im Folgenden geben wir dir einen groben Überblick über die Versanddauer sowie Versandkosten der deutschen Paketdienste, die Du für den Versand in die Schweiz in Anspruch nehmen kannst. Bitte beachte, dass die folgenden Informationen hauptsächlich für Privatkunden gelten. Als Onlinehändler sowie regelmäßiger Versender in die Schweiz hast Du jederzeit die Möglichkeit, deine eigenen Konditionen mit den größten Paketdiensten auszuhandeln und somit billiger zu verschicken – nutze deine Macht!

Versand in die Schweiz mit DHL / DHL Express

Der Standardversand mit DHL in die Schweiz beträgt normalerweise 2 bis 4 Werktage. Alle weiteren Informationen zu Maßen und Gewicht sowie zu Preisen für den geschäftlichen Paketversand findest Du bei DHL.

DHL Express 9:00/10:30

  • Tür-zu-Tür Zustellung vor 9:00 Uhr bzw. 10:30 Uhr
  • Vor 9:00: Am nächsten Arbeitstag in Europa
  • Vor 10:30: Am nächsten Arbeitstag in den Hauptgeschäftszentren der USA
  • Am übernächsten Arbeitstag in den Hauptgeschäftszentren in Afrika und Asien
  • Bis zu 30 kg und 120 x 80 x 80 cm pro Paket
  • Bis zu 300 kg pro Sendung

DHL Express 12:00

  • Tür-zu-Tür Zustellung vor 12:00 Uhr
  • Am nächsten Arbeitstag in Europa und in den USA
  • Am übernächsten Arbeitstag in den Hauptgeschäftszentren in Afrika und Asien
  • Bis zu 70 kg und 120 x 80 x 80 cm pro Paket
  • Bis zu 300 kg pro Sendung

Versand in die Schweiz mit UPS

Die Versandlaufzeit deiner Pakete in die Schweiz mit dem UPS Standardversand beträgt je nach gewähltem Service 1 bis 5 Werktage.

So lange dauert der Versand in die Schweiz mit den unterschiedlichen UPS Services:

  • UPS Standard: 2-3 Arbeitstage (Zustellung tagsüber)
  • UPS Express Plus: 1-3 Arbeitstage (Zustellung bis 9:00 Uhr)
  • UPS Express: 1-3 Arbeitstage (Zustellung bis 10:30 Uhr oder 12:00 Uhr)
  • UPS Worldwide Express Freight: 1-3 Werktage (Zustellung zum Ende des Tages)
  • UPS Worldwide Express Freight Midday: 1-3 Arbeitstage (Zustellung um 12:00 oder 14:00, je nach Bestimmungsort)
  • UPS Express Saver: 1-5 Arbeitstage (Zustellung bis zum Ende des Tages)
  • UPS Expedited: 2-5 Arbeitstage (Zustellung bis zum Ende des Tages)

Alle weiteren Informationen zu den Kosten für den Versand mit den verschiedenen Services findest Du direkt bei UPSBitte beachte, dass für Geschäftskunden individuelle Konditionen gelten, die je nach Auftragsvolumen günstiger werden. 

Versand in die Schweiz mit DPD

Das Serviceangebot von DPD reicht vom Standard (DPD Classic) bis zum Expresspaket. Der DPD Classic Versand eignet sich für Pakete in den Kategorien XS bis XL.

Solange dauert der Versand in die Schweiz mit DPD Classic und DPD Express:

  • DPD Classic: 1-4 Werktage (u.a. auch Paketshopzustellung möglich)
  • DPD Express: 1-3 Werktage

Weitere Informationen rund um Preise und Services findest Du auf der DPD Webseite.

Versand in die Schweiz mit GLS

GLS Deutschland gewährleistet beim Versand in die Schweiz eine Zustellung innerhalb einer Regellaufzeit von 1 bis 4 Werktagen. Dabei kommt es darauf an, ob Du in die Hauptzentren der Schweiz oder in weiter entfernte Regionen abseits der Metropolen versendest. Je nach Größe deines Pakets kannst Du für den Versand in die Schweiz mit GLS auf den Service EuroBusinessParcel oder EuroBusinessSmallParcel zurückgreifen.

Worin unterscheiden sich GLS EuroBusinessParcel und EuroBusinessSmallParcel?

Für kleinere Pakete mit einem Gewicht von maximal 3 kg und einer Maximallänge von 40 cm kannst Du auf das etwas günstigere GLS EuroBusinessSmallParcel zurückgreifen. Für größere Pakete benutzt Du GLS EuroBusinessParcel, wo dein Paket bis zu 40 kg wiegen darf. Zusätzlich gelten die Maße 80x60x200 cm als Maximalmaß.

Mehr über die Preise erfährst Du auf der Internetseite von GLS. Auch bei GLS gelten für Geschäftskunden andere Preise als für Privatkunden.

Versand in die Schweiz mit Deutsche Post und Warenpost International

Die Deutsche Post hat mit der Versandoption Warenpost International eine Alternative zur Warensendung für Onlinehändler ins Leben gerufen. Hiermit versendest Du deine Pakete in die Schweiz besonders günstig.

Für den Versand in die Schweiz bietet die Deutsche Post folgende Arten der Warenpost an:

Warenpost International XS

  • Maximalgewicht: 500 g
  • Maximalmaße: 35,3x25x3 cm

Warenpost International S

  • Maximalgewicht: 500 g
  • Maximalmaße: 60x60x90 cm

Warenpost International M

  • Maximalgewicht: 1.000 g
  • Maximalmaße: 60x60x90 cm

Warenpost International L

  • Maximalgewicht: 2.000 g
  • Maximalmaße: 60x60x90 cm

Mehr Informationen zu den einzelnen Preisen kannst Du der Website der Deutschen Post entnehmen.

Einheitliche Standardetiketten dank Harmonised Labels

Wenn Du die Versandoption Warenpost International nutzt, wirst Du auch über den Begriff der Harmonised Labels stolpern. Dies ist die Bezeichnung für weltweit einheitliche Standardetiketten für den internationalen Versand. Sie vereinen übrigens auch die Zollinhaltserklärung CN22 und CN23 sowie das Versandetikett auf einem integrierten Standardetikett. 

Mit Sendcloud sicherst Du dir attraktive Versandkonditionen.

Da Sendcloud mit den oben genannten Versanddienstleistern eng zusammenarbeitet, profitierst Du von besonders attraktiven Versandkonditionen. Schau dir jetzt unsere Preise an und überzeugen dich selbst!

Mit Track & Trace Schweizer Kunden langfristig an deinen Onlineshop binden

Auch im Onlinehandel stellt sich immer wieder die Frage nach Maßnahmen zur Kundenbindung. Ein sehr erfolgversprechendes Instrument sind hier personalisierte Tracking E-Mails, die exakt auf die Bedürfnisse deiner Zielgruppen zugeschnitten sind. 

Mit Sendcloud kannst Du das Tracking mit deinem Logo und individuellem Text an deine CI-Farben anpassen. Nutze diesen Service für dynamische Inhalte und füge auch deinen Kundennamen für eine optimierte Kundenansprache ein. Solltest Du mehrere Onlineshops besitzen, ist das auch kein Problem. Das Branding kannst Du pro Onlineshop ganz einfach an dein individuelles Corporate Design anpassen. So überraschst Du deine Schweizer Kunden nicht nur positiv, sondern steigerst auch auf einfache Weise die Kundenbindung.

Beachten Sie gesetzliche Feiertage beim Versand in die Schweiz

Paketversand in die Schweiz an gesetzlichen Feiertagen

Der Paketversand in die Schweiz kann sich während gesetzlicher Feiertage verzögern. Bitte achte deshalb darauf, deine Pakete rechtzeitig zu verschicken oder deine Kunden in der Schweiz über mögliche Verzögerungen beim Versand zu informieren. Hier haben wir die gesetzlichen Feiertage in der Schweiz (teilweise nur regional) noch einmal für dich zusammengefasst:

  • 1. Januar: Neujahr
  • 2. Januar: Berchtoldstag
  • 6. Januar: Dreikönigsfest
  • 19. März: Josefstag
  • Freitag vor Ostern: Karfreitag
  • Montag nach Ostern: Ostermontag
  • 1. Mai: Tag der Arbeit
  • 39 Tage nach Ostern: Auffahrt
  • 50 Tage nach Ostern: Pfingstmontag
  • 60 Tage nach Ostern: Fronleichnam
  • 1. August: Bundesfeier
  • 15. August: Mariä Himmelfahrt
  • 1. November: Allerheiligen
  • 8. Dezember: Mariä Empfängnis
  • 25. Dezember: Weihnachtstag
  • 26. Dezember: Stephanstag

Wichtige Tipps zur Verpackung

Um ein Paket unbeschadet in die Schweiz zu verschicken, solltest Du ein paar einfache Regeln in Bezug auf die Verpackung beachten: 

  • Stimme die Verpackung deines Pakets immer auf das Gewicht und die Größe des Inhaltes ab.
  • Achte beim Versand von wertvollen oder zerbrechlichen Inhalten auf eine stabile Verpackung und auf eine ausreichende Polsterung der Ware.
  • Die Verpackung muss groß genug sein und sollte die Ware komplett umschließen.
  • Falls Du eine bereits verwendete Verpackung nutzen möchtest, dann achte darauf, dass sämtliche alten Barcodes und Kennzeichnungsmerkmale unkenntlich sind. Verwende aus Sicherheitsgründen niemals eine Originalverpackung als Versandkartonage, die Aufschluss über den Inhalt gibt.
  • Originalverpackungen mit farbigen oder gemusterten Oberflächen können zu Problemen bei der automatischen Codierung führen. Verspätungen im Versand könnten die Folge sein.
  • Verwende einen Kantenschutz für exponierte Stellen.

Hinweise zur korrekten Adressierung deiner Pakete in die Schweiz

Die Adressierung für Sendungen in die Schweiz unterscheidet sich im Gegensatz zur Adressierung in manchen anderen Ländern kaum von der deutschen Schreibweise. Schreibe die Adressen auf deine Paketsendungen immer in lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern. Hier ein Beispiel:

Frau/Herr
Max Mustermann
Musterstrasse 1
1234 Musterort
SCHWEIZ / SWITZERLAND

Das Bestimmungsland gibst Du am besten in Großbuchstaben in Deutsch (SCHWEIZ) und in einer weiteren Sprache an, nämlich auf Englisch (SWITZERLAND) oder Französisch (SUISSE).

Wohin möchtest Du versenden? In unserem Blog haben wir für dich die Besonderheiten beim internationalen Versand hinsichtlich der Adressierung zusammengefasst.

Für den Versand innerhalb Europas:

Versand außerhalb Europas:

Die Schweiz – ein attraktiver E-Commerce-Markt

Prosperierende Wirtschaft und ein attraktiver E-Commerce-Markt – das ist die Schweiz. Nutze als deutscher Onlinehändler das steigende Interesse von Kunden aus der Schweiz, um deine Produkte und Dienstleistungen auch im Nachbarland anzubieten und profitiere von einer außerordentlich erfolgreichen und wohlhabenden Nation.

Sendcloud hat sich auf den internationalen Versand spezialisiert und steht dir bei allen Fragen zum Versand in die Schweiz zur Verfügung. Auch zu wichtigen Zollthemen wie Incoterms, Zolltarifnummern und der EORI-Nummer stellen wir dir auf unserem Blog wichtige Informationen bereit. Wir lassen dich auch in der aktuellen Corona-Krise nicht im Stich! Nimm gleich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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27 Kommentare

  • Riser sagt:

    Guten Tag

    Ich würde gerne anfragen ob Sie auch von der Schweiz ins Ausland liefern und wenn ja ob Sie mir gewisse Preise angeben können.

    Vielen Dank

    • Cenk Bayraktar sagt:

      Guten Tag! Leider bieten wir aktuell keinen Versand aus der Schweiz an. Beste Grüße, Cenk von Sendcloud

  • ein großer Perdefuß:
    Viele Weiterverkäufer für Paketversand in die Schweiz schreiben in Ihren AGBs: Es gelten die Versandbedingungen des transportierenden Dienstleisters. Ist dieser z.B. bei DPD, so steht dann in den AGBs bei DPD, dass, wenn der Empfänger die Abgaben für die Verzollung und Zoll und MWSt in der Schweiz bei Zustellung der Ware nicht zahlt, der Absender (in Deutschland) diese Kosten bezahlen muss.
    In Internet findet man Beispiele , das dies schon passiert ist, den DPD fakelt nicht lange wegen des hohen Verwaltungsaufwands, den Absender in Regreß zu nehmen.
    So können Schweizer Bürger Zoll- und MWST-frei einkaufen.
    Soweit ich weiss, ist das bei der Schweizer Post anders, die liefert die Ware nur aus, wenn der Empfänger gleichzeitig die Abgaben bezahlt. Manche Weiterverkäufer (z.B. die PaketAG) können aber nicht garantieren, dass die Auslieferung mit der Schweizer Post erfolgt, das hängt sozusagen von der Jahrszeit ab, mit wem die gerade einen Vertrag in der Schweiz haben.

    • Vinzenz Ager sagt:

      Guten Tag, Bastian!
      Vielen Dank für Deinen sehr informativen Kommentar. Wie Du es bereits gut veranschaulicht hast, kann der internationale Versand außerhalb der EU insbesondere aufgrund des Zolls sehr herausfordernd sein. Hier gilt umso mehr: Kommunikation ist der Schlüssel. Dies gilt sowohl für den jeweiligen Versanddienstleister als auch für den Onlinehändler selbst. Die genauen Bedingungen hinsichtlich der Verzollung sollten jeweils klar und transparent zwischen den Akteuren kommuniziert werden und ebenso deutlich an die Kunden in der Schweiz weitergegeben werden. Dadurch lässt sich die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund von Missverständnissen zu ärgerlichen Nachzahlungen kommt, zumindest reduzieren.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Alina sagt:

    Sehr hilfreicher Artikel. Danke dafür!
    Wir nutzen eure Versanddienstleistung bereits innerhalb der EU und sind sehr zufrieden.
    Könntet ihr vielleicht noch erläutern, was im Falle einer Retoure mit dem Zoll und MWST passiert, die der Kunde ja direkt an den CH-Postboten bezahlt hat? Kann/muss dies der Kunde direkt beim Zoll rückfordern? Oder ist der Online-Händler verpflichtet, neben den Produkt- und Versandkosten auch die Zoll- & MWST Gebühr zu erstatten? Wenn ja, wie erhält er diese wieder rückerstattet, da das Produkt ja tatsächlich nicht eingeführt bzw. wieder ausgeführt wird… Und: muss der Online-Händler bei der Retoure wiederum den DE-Zoll bezahlen?
    Danke für euer Feedback

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo, Alina! Vielen Dank für dein positives Feedback! Es freut uns zu hören, dass Du mit Sendcloud zufrieden bist. Zu deiner Frage: Da der Kunde in der Schweiz bereits den Zoll sowie Abgaben bezahlt hat, ist er auch derjenige, der laut der Eidgenössischen Zollverwaltung die „Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr“ beim Schweizer Zoll im Falle einer Retoure beantragen kann. Zu den sogenannten Rückwaren sagt der Deutsche Zoll: „Liegen die Voraussetzungen für die Abfertigung als Rückwaren vor, können diese Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den freien Verkehr übergeführt werden.“ Es fallen für Retouren grundsätzlich als keine zusätzlichen Abgaben in Deutschland an. Ich hoffe, das hat deine Frage soweit beantwortet?
      Beste Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Franks sagt:

    Guten Tag,

    und vielen Dank erst mal für diesen informativen Artikel!

    Folgende Aussage erscheint mir aber etwas zweifelhaft:
    „Bei einem Versand Ihrer Pakete in die Schweiz sind Sie als Onlinehändler nicht dazu verpflichtet, Ihre Kunden vor dem Kauf auf anfallende Steuern und Gebühren hinzuweisen. “ Auf welches Gesetz oder Urteil stützt sich diese Aussage?

    Auf anderen Seiten ist nämlich zu lesen, dass der deutsche Online Händler sehr wohl eine solche Informationspflicht habe. Konkret ergebe sich dies aus der – gewöhnlich auch bei Lieferungen in die Schweiz – anwendbaren deutschen Gesetzesvorschrift des Art. 246a § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 4 EGBGB. Dieser legt ziemlich eindeutig fest, dass der Unternehmer den Käufer (Verbraucher) über alle anfallenden Kosten zu informieren hat über:

    „…den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung [b]sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen[/b] Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und [b]alle sonstigen Kosten[/b], oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können,…“

    Sind in CH anfallende Gebühren und Steuern etwa keine Kosten?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo, Franks!
      Ich danke dir vielmals für dein Feedback. Kommentare helfen uns, die Qualität unserer Artikel stetig zu verbessern. In der Tat hast Du damit recht, dass Onlinehändler zur Information über Abgaben und Zölle gegenüber dem Kunden in der Schweiz verpflichtet sind. Diese gesetzliche Pflicht besteht seit dem 01. Juli 2018. Wir haben daher diese Information im Artikel passend ergänzt. Vielen Dank für die hilfreiche Anmerkung!
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Martina sagt:

    Wie ist das denn gemeint, dass der Schweizer Zoll nach Gewicht verzollt?
    Das habe ich noch nie gehört.
    Wozu dann die ganzen Angaben des Wertes?
    Ich habe eine Kundin, die hatte jetzt für 78 EUR bestellt und musste 20,20 CHF nachzahlen, weiß aber nicht wofür.
    Ich möchte natürlich meinen Kunden gerne einen guten Kundenservice bieten, in diesem Dschungel aus Zöllen und sonstigen Verordnungen.
    Ich verschicke mit DHL.

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo, Martina!
      Vielen Dank für deine Anmerkung. Bei der Ermittlung des Zolls spielt das Gewicht deiner versendeten Waren für den Schweizer Zoll die Hauptrolle. Grob lässt sich sagen, dass sich der Zoll je begonnen Kilogramm auf ca. 1 CHF beläuft. Zusätzlich wird der Wert deiner Waren benötigt, um die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer ermitteln zu können.
      Ich hoffe, diese Information hilft dir weiter.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Sonja sagt:

    Hallo! Toller Service von euch, dass man hier um Rat fragen kann. Möchte ein Päckchen mit kleinen Mustern von ca. 1 kg per Post in die Schweiz versenden. Warenwert ca. 30€. Bedeutet das Handelsrechnung mit Kopie am Karton befestigt und CN22? Ursprungszeugnis fällt doch sicher weg, oder? vielen Dank im voraus.

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo, Sonja!
      Vielen Dank für deinen Kommentar. Wir freuen uns stets, wenn wir bei Fragen oder Problemen zum internationalen Versand weiterhelfen können :). Für dein Päckchen ist in der Tat die Handelsrechnung und das CN22-Formular erforderlich. Da es sich bei deiner Sendung um Muster handelt, die einen Wert von 50,- Euro nicht überschreiten, kannst Du laut Zoll auf das Ursprungszeugnis verzichten.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Ulrike sagt:

    Hallo Vinzent,
    gibt es eigentlich auch deutsche Fulfillment-Dienstleister, die ein Lager in der Schweiz haben? So könnte man als deutscher Händler doch seine Ware dorthin transportieren lassen, einmalig die Lieferung verzollen und dann den Schweizer Kunden zollfrei und schnell durch den Fulfillment Dienstleister bedienen lassen?
    Oder gibt es da einen Haken in meiner Denkweise?
    LG Ulrike

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Ulrike!
      Vielen Dank für deine interessante Anmerkung. In der Tat gibt es Fulfillment-Dienstleister, die sich genau auf den von dir beschriebenen Geschäftszweig spezialisiert haben und es deutschen Händlern ermöglichen, dass ihre Ware zollfrei beim Endverbraucher ankommt. Diese Vorgehensweise scheint also in der Tat zu funktionieren.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Maximilian sagt:

    Guten Tag, wie genau zahlt man als Sender die Zollabgaben? KAnn man das im vorraus bezahlen das der Empfänger keine Zollkosten hat?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Maximilian, vielen Dank für deinen Kommentar!
      Hier kommt es im Prinzip auf die verwendeten Incoterms beim Versand in die Schweiz an: Während beispielsweise bei DAP der Empfänger die Zollkosten übernehmen muss, ist mit dem Incoterm DDP klar geregelt, dass der Versender dies übernimmt. Ich hoffe, das hat deine Frage beantwortet?
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Samuel sagt:

    Hallo. Wie verhält es sich eigentlich beim „Versand“ digitaler Inhalt in die Schweiz. Also wenn ich zum Beispiel als deutscher Händler ein E-Book in die Schweiz verkaufen will? Muss man das irgendwo anmelden?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Samuel,
      vielen Dank für deinen Kommentar!
      Da wir als Versandplattform lediglich im E-Commerce mit physischen Gütern involviert sind, können wir zu deiner Frage in Hinblick auf digitale Güter leider keine verbindlichen Angaben machen. Die Handelskammer Deutschland-Schweiz kann dir bei solchen Fragen bestimmt verlässlich weiterhelfen. 🙂
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Cornelia Lüscher sagt:

    ich hoffe das auch ich als Kundin deutscher Onlineshops auch eine Frage stellen darf?
    Folgendes: Ich habe schon öfter in Deutschland bestellt (v. allem 2021+22).
    Der Warenwert lag jeweils zwischen ca. 100€ und 450€ (Die meisten Shops weisen auch auf Zoll, Gebühren Mehrwertsteuer hin – das ist es auch nicht das Problem).
    Was mich aber irritiert ist; ich habe nie Zoll bzw. Gebühren bei Lieferung bezahlt bis auf einmal- (DHL). Sie haben fast 1/3 des Warenwert verlangt, aber ohne mir etwas schriftliches auszuhändigen wofür diese Gebühren sind. Weshalb habe ich sonst nie Gebühren nachzahlen müssen (war das nur Glück?)- bei dem relativ kleinen Betrag von 132€ aber schon?
    Wenn Ihr mir ausnahmsweise als Kundin Auskunft geben könntet, wäre ich sehr dankbar, denn wenn ich selbst nachforsche, werde ich einfach nicht schlau daraus. Ich habe das Gefühl, dass jede Seite etwas anderes erzählt aber niergens etwas konkretes steht….
    Vielen Dank hierfür im Voraus!

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Cornelia, vielen Dank für deinen Kommentar! Bezieht sich deine Frage auf Bestellungen in deutschen Onlineshops durch Kunden aus der Schweiz? Um hier eine Antwort zu den Zollbestimmungen zu erhalten, empfehlen wir dir die Kontaktaufnahme mit den lokalen Zollbehörden. Hier erhältst du im Zweifelsfall eine verbindliche Auskunft.
      Zusätzlich empfiehlt es sich im Falle der erhobenen Zollgebühren, nochmals mit DHL oder dem Händler selbst in Verbindung zu treten und eine genauere Erläuterung zu verlangen.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Brigitte sagt:

    Guten Tag,
    wie gehe ich vor, wenn ich im Kundenauftrag ein Geschenk (Champagner) verschicke.
    Wieviele Flaschen dürfen es sein und welche Kosten kommen für den Empfänger dazu?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Brigitte,
      vielen Dank für deine Nachricht! Bitte hab Verständnis dafür, dass wir als Versandplattform keine verbindlichen Auskünfte zu Zollthemen geben können/dürfen. Was wir aber sagen können, ist, dass beim Import von Alkoholika in die Schweiz folgende Gebühren anfallen: Spirituosensteuer, Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren. Weitere detaillierte Auskünfte stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über seine Website bereitet.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Mario sagt:

    Hallo zusammen,
    das Thema Zoll und Ausfuhr ist wirklich teilweise zum Haare raufen.
    Wir (deutsches Unternehmen) haben aktuell Anfragen von unseren deutschen Partnern, Ware direkt an deren Endkunden in der Schweiz zu versenden. Die Rechnung für die Waren geht aber an den deutschen Partner. Welche Rechnung muss ich denn dann als „Handelsrechnung“ der Sendung beilegen? Unsere an unseren deutschen Händler oder die Rechnung unseres Partners an seinen schweizer Endkunden?
    Geht das überhaupt?
    Viele Grüße aus Berlin und Glückwunsch zu eurem guten Produkt.

  • Andreas sagt:

    Danke Alexandra für Deinen ausführlichen und gut gemachten Artikel (-: