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Du möchtest ein Paket in ein Land außerhalb der EU verschicken (wie beispielsweise beim Versand in die Schweiz, nach Russland oder beim Versand nach China)? Dann muss in bestimmten Fällen die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 beigefügt werden. Diese Formulare werden an der Außenseite des Pakets angebracht und geben an, was transportiert wird.

Um Verzögerungen beim Versand zu vermeiden ist es wichtig, dass Du die Zollinhaltserklärung so vollständig wie möglich ausfüllst. Aber wann ist dies obligatorisch? Und wie füllst Du die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 aus? Lies mehr darüber in diesem Artikel von Sendcloud!

Was ist eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23?

Die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 ist ein obligatorisches Formular, das Paketsendungen in ein Nicht-EU-Land, die von Postunternehmen befördert werden, beigefügt werden muss. Die Zollinhaltserklärung enthält Informationen über die zu transportierenden Güter, welchen Wert die Waren haben, wer Absender und Empfänger ist und welche Parteien am Transport beteiligt sind.

Der Zoll verwendet diese Formulare, um die Ein- und Ausfuhr von Waren in ein Land in Bezug auf Steuern, Sicherheit, Volksgesundheit und Umweltschutz zu kontrollieren. Hierauf aufbauend bestimmt der örtliche Zoll ebenfalls, ob Zölle und Einfuhrumsatzsteuern für die Waren anfallen.

Internationale Paketsendungen werden oft gescannt. Stimmen die Angaben auf der Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 nicht mit dem Inhalt des Pakets überein? Dann droht dir als Absender eine Geldbuße in Höhe von 100% des tatsächlichen Warenwertes.

Zollinhaltserklärung CN22 und CN23, IncotermsErstellen der Handelsrechnung und vieles mehr: Alles, was Du beim international Versand beachten musst, kannst Du unserem Artikel mit hilfreichen Tipps zum internationalen Versand entnehmen!

Wann muss ich eine Zollinhaltserklärung ausfüllen?

Du musst eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 ausfüllen, wenn Du ein Paket in ein Nicht-EU-Land mit einem Postunternehmen (wie Deutsche Post) verschickst. In diesen Fällen ist diese obligatorisch, da die Postunternehmen dem Weltpostverein (WPV) angehören.

Du versendest Waren innerhalb der EU? Dann brauchst Du keine Zollinhaltserklärung auszufüllen. Wenn Du über einen Versanddienstleister außerhalb der Post (wie DHL oder DPD) versendest, dann brauchst Du ebenso keine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 beizufügen. Wir raten dir allerdings dennoch, dies zu tun, um eventuelle Fehler zu vermeiden.

Bitte beachte: Für E-Commerce-Sendungen ist immer eine Handelsrechnung erforderlich.

Wann ist eine Sendung zollpflichtig (Zollinhaltserklärung erforderlich)?

Eine Sendung ist beim Versand außerhalb der EU zollpflichtig. Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten (dazu zählen beispielsweise Italien, Österreich und Frankreich)* findest Du zum Beispiel auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union.

Überprüfe auch die Liste der EU-Ausnahmegebiete. Diese Gebiete sind zwar aus politischer Sicht Teil der EU, gehören jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Deshalb sind Sendungen in diese Gebiete zollpflichtig und müssen demnach auch eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 enthalten.

*Weitere EU-Staaten sind zum Beispiel: Tschechien, Ungarn, Belgien, Griechenland, Dänemark, Spanien, Schweden, Polen, Luxemburg, Holland usw.; Nicht zur EU gehören unter anderem China, England, die Türkei, Japan, Norwegen, Australien, die USA, Russland und die Schweiz.

Waren sind zollpflichtig, Dokumente aber nicht

In der Regel sind Waren zollpflichtig, Dokumente aber nicht. Dies kann jedoch je nach Land unterschiedlich sein. Für die Bahamas gilt ein Foto zum Beispiel als Dokument (also nicht zollpflichtig), aber in Argentinien ist ein Foto sehr wohl eine zollpflichtige Sendung.

Checkliste: Kommerzieller Versand in ein Nicht-EU-Land

Die ordnungsgemäße Verpackung einer Warensendung sorgt dafür, dass dein Paket schnell, unbeschädigt und erfolgreich befördert und zugestellt werden kann. Da Du dabei viele Aspekte berücksichtigen musst, haben wir einen praktischen Guide zum internationalen Versand erstellt, der alle Punkte, die Du zu beachten hast, nochmals zusammenfasst.

Internationaler Versand mit Sendcloud: Incoterms im internationalen Verkauf - Empfehlung: DAP - AMP

Was ist der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23?

Der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23 erfolgt durch den Wert und die Art der Sendung:

  • Für Päckchen mit einem Wert von bis zu 300 SZR* (ca. 350,- €) ist eine Zollinhaltserklärung CN22 auszufüllen
  • Für Päckchen mit einem Wert von mehr als 300 SZR* (ca. 350,- €) wird die Zollinhaltserklärung CN23 benötigt
  • Bei Paketen musst Du stets das CN23-Formular benutzen
  • Bei Briefen, die Drucksachen und andere Dokumente enthalten ist das CN22-Formular optional

*Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um eine Vergleichsgröße für die vier wichtigsten internationalen Währungen.

Die Zollinhaltserklärung CN22 ist im Vergleich zur Zollinhaltserklärung CN23 nicht so ausführlich und wird oft als Aufkleber neben der Adressierung auf das Paket geklebt. Die Zollinhaltserklärung CN23 verlangt detailliertere Angaben und kann zusammen mit der Paketkarte CP71 in einer transparenten Hülle an der Außenseite der Sendung angebracht werden.

Was ist die Paketkarte CP71?

Die Paketkarte CP71 ist ein verpflichtendes Begleitdokument für die Zollinhaltserklärung CN23 und dient als Adresskarte. Klebe dieses Dokument gut sichtbar in einer transparenten Hülle auf das Paket, wenn Du verhindern möchtest, dass Dritte, die für die Abwicklung der Sendung verantwortlich sind, den Inhalt und den Wert der Ware von der Zollinhaltserklärung CN23 ablesen können.

Zusätzliche Tipps findest Du in unserem Blog: 10 Tipps für den reibungslosen internationalen Versand.

Wann ist die Handelsrechnung erforderlich?

Je nach Versanddienstleister und Bestimmungsort deiner Sendung sind sowohl die Handelsrechnung als auch die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 erforderlich. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir dir, beide Dokumente hinzuzufügen. Lege die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung bei: eine für das Land, aus dem Du versendest, eine für das Land, in das Du versendest und eine für den Empfänger.

So füllst Du die Zollinhaltserklärung CN22 aus

Wenn dein Päckchen einen Wert von weniger als ca. 350,- € hat, musst Du die Zollinhaltserklärung CN22 benutzen. Bei Briefen kannst Du ebenso optional dieses Formular verwenden. Es ist äußerst wichtig, die Zollinhaltserklärung korrekt und so vollständig wie möglich auszufüllen.

Schließlich möchtest Du ja sicherstellen, dass dein Paket so schnell wie möglich zugestellt wird und dass Du keine Bußgelder bezahlen musst. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann die Sendung sich verzögern, zurückgeschickt oder sogar in Beschlag genommen werden.

So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 aus

Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe für die Zollinhaltserklärung CN22

1. Kreuze an, um welchen Inhalt es sich im Paket handelt.

Für Onlineshops, die internationalen Handel betreiben, ist dies meist ’Warenverkauf’ (Sales of Goods). Wähle Warenmuster aus, wenn Du ausschließlich Muster oder Testprodukte versendest. Pro Sendung ist nur eine einzige Option möglich.

2. Gib an, was das Paket enthält.

Wenn es sich um Handelswaren, Warenmuster oder Rücksendungen handelt, musst Du eine detaillierte Beschreibung des Inhalts angeben. Mache deine Angaben immer in englischer Sprache oder in der Sprache des Bestimmungslandes.

Je eindeutiger die Beschreibung des Inhalts ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass dein Paket zügig den Zoll passiert. Gib daher pro Produkt bzw. Produktkategorie immer Folgendes an:

  • Was für ein Produkt ist es
  • Die Anzahl der Produkte
  • Das Gewicht in Kilogramm
  • Der Verkaufswert in Euro (ohne MwSt.)

3. Gib die internationale Zolltarifnummer und das Ursprungsland an.

Gib an, in welchem Land das Produkt hergestellt oder zusammengebaut wurde und trage den HS-Code deines Produktes bzw. deiner Produkte ein.

Was ist eine Zolltarifnummer bzw. ein HS-Code?

Eine Zolltarifnummer bzw. ein HS-Code (Harmonisiertes System) ist ein aus mehreren Ziffern bestehender Code, den der Zoll weltweit zur Einstufung aller Handelsgüter verwendet. Der Code besteht aus insgesamt 10 Ziffern, die ersten 6 davon sind international identisch. Gib also immer mindestens einen 6-stelligen Code ein und definiere nach Möglichkeit auch die Subkategorie deines Produktes. Denn in einigen Ländern weichen unter Umständen die Zollsätze für Subkategorien voneinander ab. In den meisten Fällen trifft dies allerdings nicht zu, dann ist ein 6-stelliger HS-Code ausreichend. Beachte dabei die Nomenklatur auf der Webseite der Zollbehörde oder suche den HS-Code auf der entsprechenden Liste unter www.tariffnumber.com oder www.foreign-trade.com heraus.

Du versendest über Sendcloud und nutzt Warenpost International der Deutschen Post? Dann wird automatisch ein Harmonised Label erstellt.

4. Gib das Versanddatum an und unterschreibe das Formular.

Durch deine Unterschrift bestätigst Du, dass die Zollinhaltserklärung CN23 korrekt ausgefüllt ist und dass die Paketsendung keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände enthält. Das Fehlen einer Unterschrift kann dazu führen, dass eine Sendung gar nicht oder verspätet geliefert wird.

Oftmals nicht zugelassene Artikel für den internationalen Versand:

  • Spraydosen
  • Alkoholische Getränke
  • Zigaretten
  • Begrenzt haltbare Waren
  • Benzin oder Öl
  • Nagellack
  • Parfüm
  • Gift
  • Feueranzünder
  • Feuerlöscher
  • Gasmasken
  • Lotterielose
  • Rohdiamanten
  • Beschädigte Akkus

Auf der Webseite von DHL findest Du z.B. eine Übersicht der Waren und Substanzen, die Du mit DHL verschicken darfst sowie ein PDF-Dokument über zusätzlich verbotene Gegenstände nach Ländern. Du kannst auch das UPS-Tool nutzen, um die pro Land oder Region geltenden Einfuhrbestimmungen aufzurufen.

Tipp: Fülle die Zollinhaltserklärung immer in englischer Sprache aus. Dadurch vermeidest Du Verzögerungen, da alle Zollbehörden rund um den Globus verstehen, was im Paket steckt.[/vc_column_text]

So füllst Du die Zollinhaltserklärung CN23 aus

Wenn Du ein Paket versendest oder dein Päckchen einen Wert von mehr als ca. 350,- € überschreitet, musst Du die Zollinhaltserklärung CN23 ausfüllen. Die Zollinhaltserklärung CN23 ähnelt der Zollinhaltserklärung CN22 stark, ist allerdings deutlich umfangreicher.

Zollinhaltserklärung CN23

Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe für die Zollinhaltserklärung CN23

1. Trage jeweils den Namen und die Anschrift von Absender und Empfänger ein.

Gib die Adresse so genau und vollständig wie möglich an, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zustellung zu erhöhen. Gib dabei auch die Telefonnummer deines Kunden an, denn in bestimmten Fällen wird Kontakt mit dem Empfänger aufgenommen.

2. Trage deine EORI-Nummer ein.

Bei der EORI-Nummer (auch bekannt als „Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte”) handelt es sich um eine europäische Kennnummer, die dem vereinfachten Informationsaustausch mit den außereuropäischen Zollbehörden beim Im- und Export von Waren ermöglicht. Die Nummer besteht aus zwei Buchstaben – dem Länderkürzel – und fünfzehn Ziffern und kann bei der Generalzolldirektion beantragt werden.

Wichtig: Handelt es sich bei deiner Lieferung um ein B2B-Geschäft, so musst Du ebenso die EORI-Nummer des Empfänger auf der Zollinhaltserklärung angeben!

3. Gib an, ob dein Paket an dich retourniert werden soll oder nicht, wenn eine Zustellung nicht möglich ist.

Es kann vorkommen, dass ein Paket nicht erfolgreich zugestellt werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Angaben auf dem Versandlabel oder der Zollinhaltserklärung CN23 unvollständig oder fehlerhaft sind. Oder, wenn der Empfänger die Annahme der Sendung verweigert.

In solchen Fällen können dir die für die Rücksendung anfallenden Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Wenn Du aber auf der Zollinhaltserklärung angibst, keine Retoure zu wünschen, fallen keine unerwarteten Kosten für die Rücksendung an. Einerseits entlastest Du dadurch deine internationale Retourenabwicklung, andererseits entsteht dir dadurch allerdings ein finanzieller Schaden, da Du auch gleichzeitig dein Paket verlierst.

4. Gib an, was im Paket enthalten ist.

Hast Du Warenmuster, Warenrücksendung oder Sonstiges angekreuzt? Dann fülle auch die hellblau unterlegten Felder aus. Beschreibe den Paketinhalt möglichst genau.

5. Gib die Zolltarifnummer und das Ursprungsland an.

Gib an, in welchem Land das Produkt hergestellt oder zusammengebaut wurde und trage den HS-Code deines Produktes bzw. deiner Produkte ein. Dafür gelten dieselben Regeln wie bei der Zollinhaltserklärung CN22.

6. Bemerkungen oder Sonderfälle.

In manchen Fällen unterliegen die Waren Quarantänebestimmungen, Hygiene- oder Gesundheitskontrollen oder anderen Einfuhrbeschränkungen. Es ist wichtig, dies auf der Zollinhaltserklärung CN23 zu vermelden. Dies kann auf Nahrungsmittel, Arzneimittel oder sonstige Organismen zutreffen.

7. Vergiss nicht, das Datum einzutragen und zu unterschreiben.

Ohne Datum und Unterschrift ist die Zollinhaltserklärung CN23 nicht rechtskräftig und es besteht das Risiko, dass ein Paket nicht zugestellt wird. Durch deine Unterschrift bestätigst Du, dass die Zollinhaltserklärung CN23 korrekt ausgefüllt ist und dass die Paketsendung keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände enthält.

CN22 oder CN23 bzw. Handelsrechnung kostenlos erstellen und herunterladen

Wie kannst Du die richtige Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 schnell und einfach ausfüllen? Um es dir leicht zu machen, haben wir ein Tool entwickelt, mit dem Du ganz einfach die richtigen Zollformulare druckfertig generieren kannst, um sie anschließend deinen internationalen Sendungen beizufügen. Das Tool füllt automatisch alle erforderlichen Felder aus und ermittelt, ob Du eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23, bzw. eine Handelsrechnung benötigst. Dies ist der einfachste Weg zu einer ordnungsgemäß und schnell ausgefüllten Zollinhaltserklärung!

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22 Kommentare

  • Marcel sagt:

    Danke

    • Vinzenz Ager sagt:

      Sehr gerne! Setze dich bei weiteren Fragen gerne mit uns Verbindung.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

      • Ursula Barnbeck sagt:

        Hallo,

        wenn ich Weihnachtsdeko aus meinem alten Bestand an meine Tochter nach Australien sende was muss ich da bei der Zollerklärung angeben. Habe ja keine Preise da die Sachen bereits vor Jahren gekauft wurden.
        Habe nach 9 Jahren, in denen ich keinen Kontakt zu meinen Kindern hatte, feststellen müssen, dass eine Paket- oder auch Päckchenversendung um vieles schwieriger geworden ist.
        Ich möchte nichts falsch machen. Es sind nur Geschenke und keine Handelsware. Ich bin eine Privatperson
        Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mühe.
        Freundliche Grüße
        Ursula Barnbeck

        • Vinzenz Ager sagt:

          Hallo Ursula,

          vielen Dank für deinen Kommentar! Zu Beginn gleich die Information: Da wir im B2B-Bereich tätig sind, beziehen sich unsere Informationen erstmal vorrangig auf den Geschäftsversand. Auf Fragen, die den privaten Versand betreffen, können und dürfen wir daher leider keine verbindlichen Antworten geben. Grundsätzlich gilt im Zweifel aber bei der Wertangabe auf der Zollinhaltserklärung der auf einer Rechnung angegebene Warenwert, alternativ ein marktüblicher Schätzwert. Für weitere Fragen sind dir gerne die entsprechenden Zollbehörden behilflich. 🙂
          Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Maria sagt:

    Das hilft schon mal weiter.
    Aber:

    Muss man bei Geschenken ebenfalls einen Wert angeben?

    Was gibt man an, wenn man persönliche Gegenstände, zB Kleidung, die bei einem Besuch vergessen wurden, nachschickt?

    MfG

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Maria, vielen Dank für deinen Kommentar!
      Auch bei (nicht kommerziellen) Geschenken müssen die Warenwerte auf der Zollinhaltserklärung angegeben werden. Allerdings gelten hier abweichende Freigrenzen. Bitte beachte, dass sich unsere Informationen auf den Geschäftsverstand beziehen, weswegen wir in Hinblick auf den Versand persönlicher Gegenstände leider keine genaueren Angaben machen können. Setze dich dazu am besten mit der jeweiligen Zollbehörde in Verbidnung.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Sigrid Egan sagt:

    Ich lebe in USA. Vor einigen Monaten, schickte ich einen mittelgrossen wattierten Umschlag mit persönlichen Fotos zu einer Freundin in Deutschland, Vermerk war „Photos“. Dieser Umschlag kam gestern zurück in meine Mailbox mit dem Wetter : ‚Zurück/Return CN 15 – Fehlende CN22).
    Nachdem ich mich informiert habe, was das bedeutet, fällt es mir schwer diesen Unsinn zu akzeptieren.

    In den 40 Jahren die ich in America lebe, habe ich niemals eine Zollerklärung abgegeben, wenn ich wie haeufig an meine Mutter oder Familie Fotos schickte.

    Ob diese Geschichte in Amerika schon stoppte, was ich nicht glaube, wegen der Zeitspanne, die der Brief unterwegs war, ist unwichtig. Ich habe meine Beschwerde an die US-Behörde per email gesandt und fand diese Seite. Frage nun: Seit wann muss man fuer Versand von Fotos nach Deutschland Zollerklärungen erstellen?

    Die Bürokratie bringt uns noch um und das ist ein globales Problem.

    Vielen Dank im voraus fuer eine Erklärung.

    Sigrid in Scottsdale, Arizona

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Sigrid,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Bitte beachte, dass sich unsere Informationen zum CN22/23-Formular auf den kommerziellen Versand beziehen. Was es genau beim Privatversand zu beachten gilt, können wir daher leider nicht verbindlich sagen. Allerdings gelten auch hier je nach Art der Sendung die üblichen Bestimmungen. Deiner Schilderung entnehme ich, dass es sich bei deiner Sendung um ein Päckchen handelt. Solange der Inhalt deines Päckchens die Grenze von 300 SZR unterschreitet, musst Du deine Sendung daher mit einem CN22-Formular versehen. Bei nicht-kommerziellen Sendungen wie persönlichen Fotos wird dabei ein Schätzwert als Grundlage verwendet.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Leon F. sagt:

    Hallo, gibt es ein Mindestgröße für CN23? Wir haben einen Labeldrucker, der aber nicht so breit drucken kann. Größeren Labeldrucker oder kleinere Etiketten?
    MFG

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Leon, vielen Dank für deinen Kommentar!
      Ob es für das CN23-Formular eine Mindestgröße gibt, können wir leider nicht sagen. Mehr Informationen dazu haben die jeweiligen Zollbehörden. Grundsätzlich ist es unserer Erfahrung nach aber so, dass das nach oben/nach unten Skalieren von Formatgrößen bei Etiketten und insbesondere bei Zollformularen oftmals sehr fehlerbehaftet ist. Insbesondere, wenn Du des Öfteren international (außerhalb der EU) verschickst, wäre die Neuanschaffung eines entsprechenden Labeldruckers sicherlich nicht verkehrt.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Bea sagt:

    Hallo,
    Ich habe gestern eine Mütze nach Africa geschickt aber ,ich denke ich habe vergessen anzugeben, dass es ein Geschenk ist. Ansonsten habe ich alles ausgefüllt. Ist es schlimm?
    Danke im voraus

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Bea, vielen Dank für deinen Kommentar! Das ist leider nicht generell zu beantworten und hängt stark vom Einzelfall ab. Im schlimmsten Falle musst du hierbei mit Nachzahlungen rechnen. Nähere Informationen dazu erhältst Du bei der entsprechenden Zollbehörde.
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Schmitz Silke sagt:

    Hallo! Was ist eine Zolltarifnummer und wo bekomme ich die? Ich will einfach nur einen Pullover nach Chuna zurückschicken! Wert von 30 Euro ! Bitte um schnelle Antwort!

    • Cenk Bayraktar sagt:

      Hallo Silke, zu diesem Thema haben wir einen detaillierten Leitfaden erstellt. Mehr dazu kannst du hier finden. 🙂
      Viele Grüße, Cenk

  • Jorge sagt:

    Danke für die ausführliche Erklärung. Ich habe zurzeit das Problem dass viele Chinesen Zollangaben machen, die über dem tatsächlich gezahlten wert liegen. Deshalb landen bei mir viele Pakete in der Filiale und dann kommt ja noch die Bearbeitungsgebühr von der Post oben drauf (6€ Servicegebühr). Diese Pakete lasse ich dann alle wieder zurück zum Absender gehen. (Annahmeverweigern)

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Jorg, vielen Dank für deine Schilderung!
      Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn beim Versand etwas nicht klappt. Dies gilt natürlich umso mehr für den internationalen Versand. Hast Du bereits versucht, mit den jeweiligen Versendern Kontakt aufzunehmen, um das Problem zu klären?
      Wir wünschen dir trotzdem auch weiterhin viel Erfolg beim internationalen Versand!
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Aerts sagt:

    Hallo
    muss eine Angabe zum Warenwert gemacht werden, wenn z. B. ein Muster versendet wird?
    Und wie verhält es sich bei einem Nachversand? Die Ware wurde bereits bei der ersten Sendung deklariert und entsprechend bezahlt. Bei Empfang wurde aber festgestellt, dass die Ware fehlt, oder aber fehlerhaft war. Es wird ein Nachversand organisiert für den der Empfänger wieder Zollen entrichten müsste.
    Darf man dann bei Warenwert ‚0‘ angeben?

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Aerts, vielen Dank für deinen Kommentar! 🙂
      Auch im Falle einer Mustersendung gilt, dass der Warenwert niemals mit „0“ angegeben werden darf. Hier müssen dann realistische Schätzwerte herangezogen werden. Wie es sich mit der Zollerhebung im Falle eines Nachversands verhält, kann ich leider nicht verbindlich sagen. Ich denke allerdings, dass es für den Zoll keine Rolle spielt, ob es sich um den Erstversand oder um einen entsprechenden Nachversand handelt. Hier müsste allerdings bei der entsprechenden Zollbehörde genauer nachgefragt werden. 🙂
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Leni sagt:

    Hallo,
    Ich möchte ein Paket nach Malaysia senden mit hohem Wert an Kosmetik Produkten. Es handelt sich hierbei um ein Öl.
    Ich habe nun gelesen, das ich ein C23 Formular benötige. Bei einem Gewicht von ~30 Kilo und einem Warenwert von ungefähr 800€ Muss ich bereits 131€ Versand bezahlen. Wie hoch fallen dann die Zollgebühren aus.
    Viele Grüße 🙂

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Leni,
      vielen Dank für deinen Kommentar! Wie hoch hier die Zollgebühren genau ausfallen, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Wir empfehlen dir hier die Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Zollbehörden – dort erhältst du eine verbindliche Antwort. 🙂
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.

  • Amir sagt:

    Hallo,
    danke für ausführliche Erklärung. Ich hätte eine Frage über Sachwert. Meine Familie will eine Sendung von einem nicht EU Land nach Deutschland abschicken. Das Paket enthält Bekleidungen, die mit lokaler Währung gekauft wurden und deshalb sehr billig in Euro sind. Z.b das enthält ein T-Shirt mit 1,5 Euro wert. Sollen sie als Wert 1,5 Euro eingeben oder in lokaler Währung?

    Gruß

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo Amir, vielen Dank für deine Frage. Der Warenwert auf der Zollinhaltserklärung sollte stets in der Währung des Ziellandes angegeben werden. Hoffentlich hilft dir diese Information beim Ausfüllen des Dokuments weiter. 🙂
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.