Ein Ursprungszeugnis (UZ) ist ein Dokument, das im internationalen Warenverkehr Auskunft über das Herstellungsland eines Produktes gibt. Das Ursprungszeugnis weist dabei den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nach und bestätigt den Ursprung des Rohstoffs oder Produkts.
Ein Ursprungszeugnis benötigst du dann, wenn staatliche Anforderungen des Empfängerlandes erfüllt werden müssen. Zudem ist es notwendig, falls das Ursprungsland aus wirtschaftlichen, ökologischen oder politischen Gründen bekannt sein muss. Erfahre im folgenden Beitrag alles Wichtige über das Ursprungszeugnis im internationalen Versand.
Was ist ein Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis (deutsch für „Certificate of Origin“ ) ist ein Warenbegleitpapier und somit eine öffentliche Urkunde, die die offizielle Bestätigung der Herkunft einer Ware vorweist. Dabei handelt es sich um den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware: Das bedeutet, dass diese Güter für keine Sonderbehandlung – im Sinne eines speziellen bilateralen oder multilateralen Abkommens – in Frage kommen.
In Deutschland wird das Ursprungszeugnis von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im jeweiligen IHK-Bezirk hat. Ob ein Ursprungszeugnis benötigt wird, geben die jeweiligen Zielländer vor. Weiter unten im Beitrag gehen wir noch näher auf die Länder-Thematik ein.
Gut zu wissen: Bei Anfragen von Kunden empfiehlt es sich, sicher zu gehen, dass beide Parteien vom gleichen „Certificate of Origin“ sprechen. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Präferenznachweis („preferential Certificate of Origin“) und dem Ursprungszeugnis im nichtpräferenziellen Sinn („non-preferential Certificate of Origin“).
Lies in unseren Blogartikeln zur Handelsrechnung und CN22/CN23 Formular, welche Dokumente du noch zu deiner Ware hinzufügen musst, um eine schnelle und korrekte Zollabfertigung zu gewährleisten!
Warum wird ein Ursprungszeugnis benötigt?
Ein Ursprungszeugnis wird gebraucht, damit die Waren im Einfuhrland korrekt verzollt und die jeweiligen staatlichen Anforderungen des Empfängerlandes erfüllt werden. Dazu gehören:
- Kontrolle der Warenbewegungen: Umfasst die vollständige Transparenz über sämtliche Wareneingänge und -ausgänge.
- Vermeidung von Dumpingpreisen (Anti-Dumping-Maßnahmen: Dabei geht es darum, Schäden abzuwehren, die durch unterschiedliche Preise im Heimatland und Einfuhrland, entstehen. Eine Ware gilt als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist, als am Inlandsmarkt des Ausfuhrstaates.
- Importbeschränkungen bzw. -kontingentierung: Importbeschränkungen sind staatliche Maßnahmen zur Begrenzung von Einfuhren, um den Binnenmarkt zu schützen oder die Handelsbilanz zu verbessern.
Zudem geht es um die Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
- Mögliche Inanspruchnahme von Zollermäßigungen: Zollaussetzungen bzw. Zollkontingente ermöglichen die Einfuhr einer vorab festgelegten Menge eines Produktes oder Erzeugnisses zu niedrigeren Einfuhrzollsätzen.
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen: Dabei handelt es sich u.a. um sogenannte Hermes-Bürgschaften. Sie sichern Ausfuhren deutscher Firmen in Ländern ab, in denen ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall besteht.
- Zur Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
- Auch auf Kundenwunsch kann ein Ursprungszeugnis gefordert werden.
- Akkreditiv: Ein Akkreditiv ist ein Vertrag zwischen Bank und Kunde, bei dem die Bank sich verpflichten muss, bei der Übergabe bestimmter Dokumente, eine Zahlung an den Begünstigten zu leisten. Das kann vor Risiken im Auslandsgeschäft absichern.
Wann muss ich ein UZ ausfüllen?
Aufgrund von Importvorschriften des Empfängerlandes oder auf Wunsch des Kunden muss ein Ursprungszeugnis ausgefüllt werden. Dabei verlangen manche Länder ein Ursprungszeugnis nur für bestimmte Warengruppen, während andere Länder es generell vorschreiben. Zudem muss ein Ursprungszeugnis zeitnah erstellt werden und die Ware im Zollgebiet versandbereit sein.
Für welche Länder brauche ich ein Ursprungszeugnis?
Um herauszufinden, für welches Land ein Ursprungszeugnis benötigt wird, empfiehlt sich die Online-Datenbank Access2Markets. Unter Angabe des Ursprungs- und Bestimmungslandes sowie der Zolltarifnummer (HS Code) bekommst du alle Informationen zu den benötigten Exportdokumenten.
Es empfiehlt sich auch eine Abstimmung mit dem Kunden zu den erforderlichen Dokumenten. Eine zusätzliche Auflistung nach Kontinenten findest du u. a. auf den Internetseiten der IHK Mittlerer Niederrhein
Nichtpräferenzieller Ursprung vs. Präferenzieller Ursprung
Prinzipiell unterscheidet das Zollrecht zwischen dem nichtpräferenziellen („handelspolitischen“) Ursprung und dem präferenziellen Ursprung.
- Nichtpräferenzieller Ursprung, bedeutet, dass Waren in dem Land, aus dem sie stammen, für keine Sonderbehandlung in Frage kommen. Dabei handelt es sich um den handelspolitischen Ursprung der Ware. Der Nachweis für den nichtpräferenziellen Ursprung erfolgt durch das Ursprungszeugnis.
- Präferenzieller Ursprung: Die Ware ist Gegenstand eines bilateralen oder multilateralen Freihandelsabkommens und wird speziellen Zollunionen zugewiesen. In der Regel führt der präferenzielle Ursprung zu einer Zollermäßigung oder Zollfreiheit. Der Nachweis dafür erfolgt über einen Präferenznachweis – das kann zum Beispiel die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sein.
Prinzipiell kann ein Ursprungszeugnis bzw. ein Präferenznachweis von jedem Land verlangt werden. Folgende gängige Herkunftsbescheinigungen gibt es:
- EUR.1 oder EUR-MED: Versand aus der Europäischen Union in ein Land mit einem EU-Handelsabkommen.
- NAFTA–Ursprungszeugnis: Versand zwischen Kanada, den Vereinigten Staaten und Mexiko
- CAFTA-DR-Ursprungszeugnis: Versand zwischen den USA, Mittelamerika und der Dominikanischen Republik.
- UZ (Ursprungszeugnis): Versand zwischen Ländern des Nahen Ostens, Afrika und einigen asiatischen Ländern wie China, Indien, Malaysia oder Singapur.
Wie und wo kann ich ein Ursprungszeugnis beantragen?
Der Antrag für ein Ursprungszeugnis muss bei der IHK, in deren Bezirk sich der Firmensitz des Antragstellers befindet, gestellt werden. Wird kein Gewerbe unterhalten, so ist der Wohnsitz anzugeben.
Ausgestellt wird es neben Waren mit Ursprung in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Region auch für Waren, die ihren Ursprung in Drittländern haben. Wichtig dabei ist, dass die Ware vor der Antragstellung bereits im Zollgebiet versandfertig ist.
Gut zu wissen: Das Ursprungszeugnis kann über die Anwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (eUZ-Verfahren) auch online beantragt werden.
Wie muss ein Ursprungszeugnis aussehen?
Der Antrag kann entweder in Papierform oder online gestellt werden. Die Ursprungszeugnisvordrucke bestehen aus einem Original, einem Antrag sowie gelben Durchschriften, siehe folgende Muster.
Ausfüllhilfe für das deutsche Certificate of Origin
- Feld 1 „Absender“: Hier muss die vollständige Firmierung, wie im Handelsregister eingetragen, angegeben werden. Bei Kleingewerbetreibenden o.ä. muss der ausgeschriebene Vor- und Zunahme gemäß Gewerbeanmeldung eingetragen werden.
- Feld 2 „Empfänger“: Hier wird der Firmenname des Vertragspartners oder des Warenempfängers angegeben. Mindestangabe ist die Angabe des Ziellandes („an Order“).
- Feld 3 „Ursprungsland“: Dieses Feld erfordert die korrekte Bezeichnung des Ursprungsnamens, also des offiziellen Staatennamens. Bei Mitgliedstaaten der EU muss die Europäische Union zusätzlich angegeben werden. Bsp.: Bundesrepublik Deutschland (Europäische Union).
- Feld 4 „Beförderung“: Eine freiwillige Angabe der Beförderungsart (Bsp. Luft- oder Seefracht).
- Feld 5 „Bemerkungen“: Hier ist Platz für freiwillige Bemerkungen (Rechnungsnummer etc.). In der Regel ist dieses Feld für Vermerke der IHK.
- Feld 6 „Warenbezeichnung“: Genaue Beschreibung der Ware mit Angaben zu: Anzahl, Art, Zeichen, Seriennummer und Beschaffenheit der Ware.
- Feld 7 „Menge“: Hier erfolgt die Maß- und Mengenangabe der Ware, also die Auskunft über die zu liefernde Ware in Stückzahl oder das Brutto- und Nettogewicht.
- Feld 8 „Erklärung des Unterzeichners“: Der Antragsteller muss erklären, ob die Ware im eigenen oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurde. Zudem benötigt es den Firmenstempel und die Unterschrift des Antragstellers. Dieses Feld ist lediglich im Antragsvordruck auszufüllen.
- Rückseite: Hier ist Platz für weitere Erklärungen und Angaben, bspw. die Zolltarifnummer.
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Ausstellungsgebühr entscheidet dabei die Industrie- und Handelskammer in Deutschland.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Folgende Hinweise gibt es zudem bei der Antragstellung zu beachten:
- Die Seriennummer muss in der Durchschrift übernommen werden.
- Pro Sendung benötigt es ein Original-Ursprungszeugnis.
- Sämtliche Angaben und Nachweise müssen korrekt angegeben werden. Eine Überprüfung erfolgt durch die IHK.
- Der Ursprung der Ware muss immer nachgewiesen werden.
- Bei mehreren Ursprungsländern in einem Ursprungszeugnis muss die Ware eindeutig ihrem Ursprung zugeordnet werden können.
- Nach Ausstellung durch die IHK dürfen keine nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen angebracht werden.
Nichtpräferenzielle Ursprungsregeln
Damit ein Ursprungszeugnis beantragt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass es sich um Ursprungswaren im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften handelt. Nach Art. 60 Zollkodex der Union gelten folgende Ursprungsregeln im nichtpräferenziellen Sinn:
- Waren, die aus einem Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes.
- Ist bei der Herstellung mehr als ein Land beteiligt, dann kommt die Ursprungsware aus dem Land, in dem die letzte wesentliche wirtschaftliche gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat.
Fazit Ursprungszeugnisse
Ursprungszeugnisse werden aus unterschiedlichen Gründen benötigt: So spielen sie beispielsweise eine Rolle bei Antidumping-Maßnahmen oder bei Einfuhrbeschränkungen. Heutzutage wird das Ursprungszeugnis jedoch nur noch für wenige Länder (vorwiegend im arabischen Raum und in den osteuropäischen Staaten) zwingend vorgeschrieben.
Besteht für die Ware ein Präferenznachweis, benötigt es kein zusätzliches Ursprungszeugnis. Welche Exportdokumente du genau benötigst, erfährst du bei der jeweils zuständigen IHK.
Du möchtest mehr über den internationalen Versand wissen? Dann sieh dir unseren Artikel mit Tipps zum internationalen Versand an.
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