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Der Brexit wird wohl als eines der umstrittensten Entscheidungen unserer Zeit in die Geschichte eingehen. Nach mehreren Verschiebungen des angepeilten Austrittstermins war es am 1. Februar 2020 soweit:  Es hießGoodbye Britain“, als das Vereinigte Königreich um Mitternacht deutscher Zeit aus der Europäischen Union austrat.

Stand: 10.05.2021

Brexit - Demonstration

Was bedeutet der Brexit für Onlinehändler?

Nach dem Brexit am 1. Februar 2020 galt bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsfrist, die dazu genutzt werden sollte, dass Großbritannien und die EU zu einer Einigung in zukünftigen Wirtschaftsfragen gelangen. 

Viele Monate vergingen während dieser Zeit, ohne dass sich eine Annäherung zwischen den beiden Seiten abgezeichnete. Viele Wirtschaftsexperten befürchteten auch bereits, dass es zu keinem Abkommen mehr kommen würde. Letztendlich wurde kurz vor Jahresende 2020 schließlich doch noch ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien beschlossen.

Trotz Freihandelsabkommen wird der Handel zwischen der EU und Großbritannien aktuell allerdings (noch) von zahlreichen Problemen begleitet: Beim Warenversand kommt es an der Grenze zu Verzögerungen, weil teilweise Unklarheit darüber herrscht, welche Papiere nun beim Versand benötigt werden. Zudem hat DPD den Straßenversand aus Großbritannien in die EU vorübergehend gestoppt.

Für Onlinehändler, die bisher ihre Pakete nach Großbritannien verschickt oder Waren von dort importiert haben, hat sich durch den Brexit einiges verändert. Es wird sicherlich noch etwas dauern, bis sich der Handel zwischen Großbritannien und der EU wieder eingespielt hat.

Wichtig für Onlinehändler wird es jetzt sein, ihr Business auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Was Du nun beachten solltest, haben wir in 18 Tipps in unserem übersichtlichen Brexit-Leitfaden zusammengefasst:

Wir beantworten zudem häufig gestellte Fragen zum Brexit, wie:

Du möchtest wissen, was es neben dem Brexit beim Versand nach England noch zu beachten gilt? Unser Artikel zum Versand nach England hält alle wichtigen Informationen für dich bereit!

Hard Brexit oder Soft Brexit?

Was bedeutet Hard Brexit?

Durch das Zustandekommen des Freihandelsabkommens zum Brexit im Dezember 2020 wurde der Worst Case, der „Hard Brexit”, verhindert. Ein Hard Brexit hätte  bedeutet, dass Großbritannien seine Beziehungen zur EU – und damit Ländern wie Italien, Frankreich und Österreich – bis Ende 2020 vollständig abgebrochen hätte. Die Folge: Großbritannien hätte die Europäische Zollunion und den EU-Binnenmarkt vollständig verlassen und wäre zu den Regeln der Welthandelsorganisation zurückkehrt

Folglich wäre Großbritannien dann wie jedes andere Nicht-EU-Land von der EU behandelt worden (Beispiele sind Russland, China oder die Schweiz). Es hätte zudem keine Handelsabkommen oder Partnerschaften gegeben. Großbritannien wäre dann mit EU-Zöllen und anderen Beschränkungen und Vorschriften konfrontiert worden.

Was bedeutet Soft Brexit?

Als „Soft Brexit” wird das Vorhandensein des Freihandelsabkommens beschrieben. Dadurch ist das Vereinigte Königreich nun weiterhin eng mit der EU verbunden. Zwar hat das Vereinigte Königreich alle seine Sitze in den EU-Institutionen aufgeben, dafür erhält es allerdings weiterhin Zugang zum europäischen Binnenmarkt (wie beispielsweise Norwegen) und ist weiterhin Teil der Europäischen Zollunion (wie beispielsweise die Türkei).

Eine EU-Flagge als Symbol im Brexit

Welche Bedeutung hat der E-Commerce in Großbritannien international?

Das Vereinigte Königreich ist Europas größter Markt für den Onlinehandel: 93% aller Briten kauft online ein und jeder einzelne gibt im Durchschnitt mehr als 900,- € im Jahr aus.

Britische Verbraucher sind darüber hinaus dafür bekannt, dass sie sehr gerne auch Produkte aus dem Ausland bestellen: 52% der E-Commerce Bestellungen in England kommen aus den USA oder China. Interessant für alle deutschen Onlinehändler: rund 9% der nach England versandten Waren stammen aus Deutschland.

Großbritannien gilt nach China außerdem als das zweitbeliebteste Ziel für den E-Commerce-Handel für Lieferungen aus Europa. Untersuchungen gehen davon aus, dass infolge des Brexits die Bestellungen aus Europa bei britischen Onlineshops um bis zu 70% zurückgehen könnten. Auf der anderen Seite könnten rund 69% aller britischen Kunden ihre grenzüberschreitenden Bestellungen einstellen.

Brexit: Auswirkungen auf Wirtschaftsdaten auf einem Laptop

Wie beeinflusst der Brexit den E-Commerce?

Zoll und längere Lieferzeiten

Durch den Brexit  sind deine Sendungen in und aus dem Vereinigten Königreich zollpflichtig und für die Ein- und Ausfuhr sind Zollanmeldungen erforderlich. Für Onlinehändler bedeutet dies konkret die Erstellung von Exportdokumenten (wie z.B. eine Handelsrechnung, das CN22- oder das CN23-Formular). 

Aufgrund der neuen Zollformalitäten und Grenzkontrollen musst Du beim Versand in das Vereinigte Königreich möglicherweise auch mit längeren Wartezeiten an der Grenze rechnen. Berücksichtige daher neue und längere Lieferzeiten und kommuniziere diese fürsorglich an deine Kunden.

Import und Export

Wenn Du ab dem 1. Januar 2021 Waren nach Großbritannien exportierst oder Waren aus Großbritannien in die EU importierst, musst Du die jeweiligen Zollbehörden informieren. Hierzu benötigst Du eine sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification). Dies ist die Identifikationsnummer für Unternehmen, die Waren in die oder aus der EU importieren bzw. exportieren und stellt die Zollnummer auf europäischer Ebene dar.

Zudem verlieren im Zuge des Brexits von Großbritannien vergebene EORI-Nummern ihre Gültigkeit und müssen daher neu beantragt werden.

Neue Einschränkungen beim Warenversand

Einige Warnarten dürfen nicht international verschickt werden. Dabei ist es an sich erstmal egal, ob es sich beim Zielland um ein Mitglied der EU handelt oder nicht. Für Länder außerhalb der EU gelten aber deutlich mehr Einschränkungen als für EU-Länder. Da sich mit dem Brexit der Status Großbritanniens ändert, kommen auf Händler neue Einschränkungen hinzu.

Wareneinschränkungen, die für EU-Länder und Nicht-EU-Länder gleichermaßen  gelten:

  • Arznei- und Betäubungsmittel: keine allgemeinen Einschränkungen, allerdings vom Postversand ausgeschlossen
  • Dual-Use-Güter: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil, als auch militärisch) unterliegen bestimmten Genehmigungsverfahren
  • Explosive Stoffe: spezielle Versand- und Transportvorschriften sind zu beachten
  • Kulturgüter: handelbar unter Beachtung spezieller Kulturflutschutzvorschriften, unter Umständen von Ausfuhrverboten betroffen
  • Waffen und Munition: durch Waffengesetze reguliert

Zusätzliche Einschränkungen für Länder außerhalb der EU:

  • Artenschutz: beschränkter Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten
  • Folterwerkzeuge: Güter, die zur Hinrichtung oder Folter benutzt werden können sind vom Handel ausgeschlossen oder benötigen eine Genehmigung
  • Rohdiamanten:  Handel streng reguliert

Neu angepasste Zollformulare

Welche Zolldokumente benötigst Du jetzt beim Versand nach Großbritannien? Durch den Brexit ist Großbritannien kein EU-Land mehr. Der freie Warenverkehr endet somit und Du musst die richtigen Zollformulare korrekt ausfüllen. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Zustellung deines Pakets kommen.

Je nach Art der Sendung musst Du eine Handelsrechnung, die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 und ein Ursprungszeugnis beilegen.

Da seit dem Brexit oftmals Unklarheit über die korrekte Verwendung der erforderlichen Zolldokumente herrscht, haben wir an dieser Stelle die Brexit-Regeln, die es jetzt zu beachten gilt, übersichtlich grafisch zusammengefasst:

Brexit Erste Hilfe

Wie Du der Grafik bereits entnehmen kannst, hängt die Auswahl der korrekten Zolldokumente grob zusammengefasst davon ab,

  • ob Du auf einen internationalen Paketdienst zurückgreifst
  • ob dein Paket mehr/weniger als 135 £ wert ist
  • ob dein Paket einen Wert von 425 € über-/unterschreitet
  • ob dein Paket ein Gewicht von mehr/weniger als 2kg hat

Davon abhängig entscheidet sich, welche Dokumente Du deiner Sendung genau beilegen musst. Gehe dazu einfach unseren Entscheidungsbaum oben für deinen Fall durch und finde heraus, welche Dokumente Du genau benötigst!

Handelsrechnung

Die Handelsrechnung ist für alle Handelssendungen in Länder außerhalb der EU nötig. Sie ist ein obligatorisches Zolldokument, das über den Inhalt eines Pakets und über weitere Handelsvereinbarungen informiert, wie z.B. wer für die Zollgebühren aufkommt. Deine Lieferung enthält die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung:

  • Für das Land, aus dem Du versendest.
  • Für das Land, in das Du lieferst.
  • Für den Empfänger.

Zwei dieser Formulare sind an der Außenseite des Pakets in einem Packlistenumschlag anzubringen, eines wird in das Paket gelegt.

Im Falle von Großbritannien benötigst Du immer eine Handelsrechnung, wenn Du über ein internationales Paketunternehmen versendest.

Mit dem neuen Tool von Sendcloud kannst Du deine Handelsrechnung in nur 3 Schritten gleich hier und jetzt erstellen und anschließend auch gleich herunterladen. Probier es doch gleich mal aus:

Zollinhaltserklärung CN22 und CN23

Bei der Zollinhaltserklärung unterscheidet man zwischen dem CN22- und dem deutlich umfangreicheren CN23-Formular. Eine Zollinhaltserklärung ist immer dann erforderlich, wenn Du Pakete nach Großbritannien über ein Postunternehmen verschickst. Es reicht das CN22-Formular aus, wenn dein Paket nicht mehr als 2kg wiegt. Zudem musst Du sicherstellen, dass dein Paket den Wert von 425 € nicht überschreitet!

Die CN23-Zollinhaltserklärung musst Du hingegen verwenden, wenn dein Paket mehr als 2 kg wiegt und/oder einen Wert von 425 € überschreitet.

Paketkarte CP71

Ist die Zollinhaltserklärung CN23 erforderlich, musst Du ebenso die sogenannte Paketkarte CP71 beilegen. Die Paketkarte ist ein verpflichtendes Begleitdokument zum CN23-Formular. Dieses Formular kommt mit der Zollinhaltserklärung CN23 in den transparenteren Außenumschlag deines Pakets.

Ursprungszeugnis (Certificate of Origin)

Das Ursprungszeugnis gibt den Ursprung des Produkts an und liefert Informationen darüber, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde. Dies ist für Waren aus einigen Ländern außerhalb der EU erforderlich. Du kannst beispielsweise ein Ursprungszeugnis digital über das eUZ-Tool der IHK erstellen.

Beim Versand nach Großbritannien ist bei Waren bis zu einem Wert von 6.000,- € ein korrekt ausgefülltes Ursprungszeugnis erforderlich. Bei Überschreiten dieses Werts ist eine Registrierung im sogenannten REX-System notwendig. Dazu muss das entsprechende Formular 0442 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

Achtung: Der Ursprungsnachweis ist für dich essenziell, um von Präferenzzollsätzen profitieren zu können!

Zolltarifnummern

Beim Ausfüllen der Zollinhaltserklärung und der Handelsrechnung musst Du die entsprechenden Zolltarifnummern angeben. Zolltarifnummern sind 6-stellige Codes, die zum Versand in Länder außerhalb der EU benötigt werden. Sie dienen zur Einordnung und Klassifizierung von Waren und erleichtern somit die Arbeit für den Zoll, da sich darüber die entsprechenden Abgaben und Steuern ableiten lassen.

Brexit: Folgen für die gesamte Logistik, Luft- und Schifffahrt

Incoterms und Brexit?

Die sog. Incoterms sind für alle Sendungen in Länder außerhalb der EU relevant. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU musst Du die Incoterms für den Versand in das Königreich berücksichtigen.

Incoterms sind standardisierte internationale Vereinbarungen über den Transport von Gütern. Insofern Du künftig weiterhin Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben möchtest, musst Du als Onlinehändler die Incoterms zurate ziehen.

Die Incoterms regeln Versandfragen wie:

  • Welcher Vertragspartner übernimmt die Versandkosten?
  • Wer ist für die Versandversicherung zuständig?
  • Wer ist für die Importkosten zuständig?
  • Ist der Käufer oder der Verkäufer für die Zollabfertigung zuständig?

Die Wahl der geeigneten Incoterms ist für dich dahingehend wichtig, da Du damit entscheidest, wer anfallende Versand- und Versicherungskosten übernimmt. Wie auch immer Du sich entscheidest, stets gilt, dass Du deine Kunden unmissverständlich über mögliche Zollgebühren informieren solltest! 

Im Falle vom internationalen Versand in das Königreich gilt: Sobald Du Steuern in Großbritannien bezahlst – was bei einem Paketwert von unter 135 £ der Fall ist – musst Du stets DDP als Incoterm wählen! In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung ganz bei dir.

Weitere Informationen zu den Incoterms findest Du auf unserem Incoterms 2020 Spickzettel.

Neues Mehrwertsteuersystem

Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen war die Mehrwertsteuergesetzgebung. Durch seinen Ausritt profitiert Großbritannien nicht mehr vom EU-System der Mehrwertsteuerrückerstattung.

Doch was ist nach dem Brexit für Onlinehändler aus Deutschland hinsichtlich der Abrechnung der Mehrwertsteuer zu beachten? 

Je nach Warenwert unterscheidet sich die Art und Weise, wie die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden kann. Bei Bestellungen unter einem Wert von 135,- £ verlagert sich der Ort der Erhebung vom Einfuhrort auf den Verkaufsort. Für deutsche Onlinehändler wird dadurch die Registrierung bei der britischen Steuerbehörde HRMC  („Her Majesty’s Revenue and Customs”) notwendig, wo sie ihre britische VAT-Nummer erhalten. Über diese Nummer werden dann die Steuern korrekt abgerechnet.

Etwas uneindeutiger ist die Lage, wenn der Warenwert 135,- £ überschreitet. In diesem Fall müssen Käufer und Verkäufer untereinander vereinbaren, wer für die Steuer aufkommen soll. Hier greifen die vereinbarten Incoterms.

Tipp: Soll der Käufer die Steuer begleichen, dann empfiehlt sich der Incoterm DAP („Delivered at Place”)

Wie reagieren Deutsche Post, DHL, UPS, DPD & GLS auf den Brexit?

Auch die wichtigsten Versanddienstleister Deutsche Post, DHL, UPS, DPD & GLS haben seit dem Brexit mit Problemen beim Versand zu kämpfen. Auch hier wird es noch etwas dauern, bis die Versandunternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen optimal eingestellt sind. Die Paketdienste analysieren aktuell ihre Geschäftsabwicklung und versuchen ihre Versandleistungen immer weiter zu optimieren, damit der Versand nach Großbritannien wieder möglichst reibungslos von der Bühne geht.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Anpassungen für den Versand nach Großbritannien folgen werden. Hier erfährst Du, welche Maßnahmen die Versanddienstleister aktuell treffen und wie sie ihre Kunden unterstützen, damit der Versand in das Vereinigte Königreich auch weiterhin sichergestellt ist.

Die Deutsche Post und der Brexit

Die Deutsche Post gibt an, dass der Brexit keine Folgen für das Produktportfolio des Zustellunternehmens hat. Weder für den Briefversand, noch für den Warenversand mit Warenpost International. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Versand nach Großbritannien nun nicht mehr unter die Zone „EU”, sondern „Welt” fällt.   Die Deutsche Post weist zudem darauf hin, dass durch die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuern und, Bearbeitungsgebühren mit Mehrkosten zu rechnen ist.

Achtung: Die Regelungen im internationalen Versand sehen vor, dass anfallende Steuern und Gebühren vom Empfänger bezahlt werden. Um deine Kunden im Vereinten Königreich nicht zu verärgern, solltest Du sie im Checkout darüber informieren!

Gewarnt wird zudem vor Verzögerungen durch die Zollabfertigung von Waren. Die Deutsche Post steht allerdings aktuell in engem Kontakt mit ihrem Zustellpartner in Großbritannien, der Royal Mail, um eine priorisierte Bearbeitung von Sendungen aus dem Ausland in das Königreich zu erreichen.

Stand: 15.01.2021

DHL und der Brexit

DHL gibt an, dass man bereits seit dem Brexit-Votum Mitte 2016 mit den Vorbereitungen auf die Zeit nach dem Brexit begonnen habe, um adäquat auf die neue Situation reagieren zu können. Auf unbeeinflussbare und teils noch unvorhersehbare externe Einflüsse auf die Versandabwicklung möchte DHL flexibel durch die Anpassung seiner Versandnetzwerke reagieren.

Dazu hat DHL eine Taskforce einberufen, die jeden einzelnen Aspekt des Brexits und dessen Folgen für den Handel zwischen Großbritannien und der EU einer umfangreichen Analyse unterzogen hat.

Folgende Bereiche wurden von DHL untersucht:

  • Network Operations: Inwiefern muss die Netzwerk- und Hubplanung angepasst werden, wie muss mit Grenz-Angelegenheiten umgangen werden?
  • Airline: Welche Vorbereitungen müssen für die Aufrechterhaltung unseres Luftfrachtnetzes getroffen werden?
  • Zoll: Wie werden Zollangelegenheiten bearbeitet und was gilt es hinsichtlich neuer Zollvorschriften zu beachten?
  • HR: Benötigen wir neue Mitarbeiter in den relevanten Bereichen?
  • IT: Wie ist es um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit unserer IT bestellt?
  • Finanzen: Welche Steuerfragen werden nun relevant?
  • Sicherheit: Wie können wir für die sicheren Versand nach Großbritannien garantieren und wie reagieren wir im Notfall?
  • Commercial: Wie können wir unsere Kunden durch eine hilfreiche Informationspolitik und einen proaktiven Kundenservice unterstützen? 

DHL wirbt als zuverlässiger Partner, der im internationalen Versand die nötige Expertise und Manpower mitbringt, um Unternehmen bei ihrer Versandabwicklung in das Königreich ausreichend unterstützen zu können.

DHL besitzt die Expertise für den Brexit durch:

  • Mehr als 3.000 Zollspezialisten
  • Über 50 Millionen Zolltransaktionen pro Jahr
  • Mehr als 60 Zollverschluss- und Zolllager im Großbritannien und der EU
  • AEO Status für alle Services und Produkte*

*AEO Status (Authorised Economic Operator) steht für ein Qualitätsmerkmal bei Versandunternehmen und bedeutet, dass mit ihnen eine sichere und effiziente Zollabwicklung möglich ist.

DHL hat auch ein unterhaltsames Video für Unternehmen erstellt, die auch weiterhin Waren nach Großbritannien verschicken möchten (auf Englisch):

Achtung: Aktuell ist der Versand von sanitären und pflanzlichen Produkten aus dem Königreich in die EU bei DHL Express ausgesetzt! DHL Express gibt als Grund einen Rückstau bei den Kontrollen durch die EU-Zollbehörden an.

Stand: 15.01.2021

So reagiert UPS auf den Brexit

Auch UPS bringt als international renommierter Versanddienstleister mit mehr als 495.000 Mitarbeitern weltweit (davon 18.000 in Deutschland) und einem Versandnetzwerk, das weit mehr als 220 Länder und Gebiete weltweit umfasst, die nötige Manpower und Expertise mit, um seine Kunden erfolgreich durch die Zeit nach dem Brexit zu bringen. 

UPS versteht sich selbst als loyaler Partner für Unternehmen im internationalen Versand. Deshalb hat das Unternehmen auch eine eigene Service-Website eingerichtet, rund um das Thema Brexit. Dort finden Unternehmen umfangreiche Informationen zur Vorbereitung ihres internationalen Versands auf den Brexit, welche Dokumente sie für den Zoll benötigen und vieles mehr.

Besondere Erwähnung sollte auch die Webinar-Serie von UPS finden, in der die Experten von UPS hilfreiche Tipps zum Ausbau der Lieferketten und Erweiterung der Zolldokumentation nach dem Brexit geben.

UPS empfiehlt folgende Services für Kunden, die auch weiterhin nach Großbritannien versenden möchten:

  • UPS Paperless Invoice: Elektronische Erstellung und Übermittlung von Zolldokumenten wie Handelsrechnung
  • UPS World Ease: Zusammenlegung und Konsolidierung von mehren Sendungen zwischen Vereinigten Königreich und EU vereinfacht die Zolldokumentation und senkt Kosten
  • UPS Ready Programm: Reibungsloser Datenaustausch zwischen UPS Lösungen und Drittanbieteranwendungen
  • UPS Trade Ability: Onlinetool zur Kostenüberprüfung und Ermittlung benötigter Zollformulare

Stand: 15.01.2021

Der Brexit und DPD

Auch DPD möchte nach dem Brexit seinen Premiumversand in das Vereinigte Königreich aufrechterhalten. Dank AEO-Status ist das Versandunternehmen ebenso wie DHL ein „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter”. Dank dieses Status kann DPD seinen Kunden auch nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU durch eine sichere und effiziente Zollabwicklung den reibungslosen Versand auf die Insel garantieren.

Damit der internationale Handel nach Großbritannien nicht zu lange an der Zollgrenze aufgehalten wird, hat DPD zudem seine Mitarbeiter im Bereich der Zollabfertigung verstärkt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Paketdienst alles dafür tut, damit der Handel nach Großbritannien auch nach dem Brexit problemlos fortgesetzt werden kann. Dazu hat DPD außerdem sein Versandnetz um neue internationale Gateways erweitert.

Auch DPD besitzt mit seinen international 9.500 Mitarbeitern und seinem Engagement in mehr als 230 Ländern die nötige Expertise, um seine Kunden auch in der Zeit nach dem Brexit beim Versand nach Großbritannien zu unterstützen.

Deutlich schlechter sieht es beim Versand aus Großbritannien in die EU aus: Hier hat DPD mit Hinweis auf Probleme bei den Zollprozessen den Versand über die Straße vorübergehend gestoppt.

Weitere Information und Materialien für Händler zum internationalen Versand nach Großbritannien ab dem 1. Januar 2021, hat DPD auf seiner Informationsseite zusammengestellt. 

Stand: 15.01.2021

GLS und der Brexit

Der Versanddienstleister GLS gibt an, dass sich seine Kunden auch nach 2021 auf die Exportservices des Unternehmens verlassen können. So beruft sich das Unternehmen auf seine jahrelange Erfahrung im internationalen Paketversand. Sowohl in Europa, als auch im europäischen Ausland. Nach dem Brexit möchte GLS auf bereits bewährte Prozesse beim Import und Export von Zollsendungen zurückgreifen.

Als Tochtergesellschaft der britischen Royal Mail kennt GLS den britischen Markt bestens und könnte flexibel auf die neuesten Herausforderungen und Entwicklungen im Versand nach Großbritannien reagieren. Eine Vielzahl von Zollspezialisten stellt zudem sicher, dass internationale Sendungen in das Königreich nicht am Zoll scheitern.

GLS empfiehlt seinen Kunden die Nutzung des eDeclarationService. Mit diesem Service erstellt GLS nach Übermittlung der Zollrechnung durch den Kunden die benötigte elektronische Ausfuhrerklärung und leitete diese an die Zollbehörden weiter.

Alle weiteren Informationen und Antworten auf häufige Fragen zum Brexit stellt GLS darüber hinaus auf seiner Website bereit.

Stand: 15.01.2021

Brexit - Mann vor PC

Bonus: 7 Schritte, wie Du deinen Onlineshop ideal auf den Brexit vorbereitest

Durch proaktives Handeln kannst Du das Ungeheuer Brexit zähmen und dessen Auswirkungen auf deinen Onlineshop deutlich minimieren. Lass uns dir folgende 7 Schritte ans Herz legen.

1. Setze dich mit Zollthemen auseinander

Durch den Brexit werden für den Versand nach Großbritannien Zollfragen relevant. Ohne die richtigen Zolldokumente gerät dein Handel auf die Insel ins Stocken. Insbesondere für Händler, die bisher nur in Länder innerhalb der EU Waren verschickt haben, kann die Fragen nach den richtigen Zolldokumenten und wie diese ausgefüllt werden müssen eine echte Herausforderung sein!

Wer nach dem 31.12.2020 auch weiterhin ohne Probleme Pakete nach Großbritannien verschicken möchte, sollte sich spätestens jetzt mit den für ihn relevanten Themen rund um den Zoll auseinandersetzen und seinen Versandprozess entsprechend darauf vorbereiten.

Insbesondere die rechtzeitige Registrierung um eine EORI-Nummer ist zu empfehlen, da es hier mitunter zu Wartezeiten von bis zu 2 Wochen kommen kann, in denen Du unter Umständen wertvolle Umsätze verlierst. Du solltest auch für dich klären, woher Du die wichtigen Zolldokumente wie CN22 oder CN23 beziehst und wie Du schließlich deinen Versandprozess genau abwickelst.

Mit einer Versandsoftware wie Sendcloud kannst Du bei deinem internationalen Versand ganz automatisch die benötigten Zolldokumente mit nur wenige Klicks erstellen und anschließend bequem ausgefüllt als PDF herunterladen.

2. Überprüfe deine Versanddienstleister

Du solltest deine gesamte Lieferkette analysieren: Woher kommen deine Produkte und die für sie benötigten Materialien? Hat der Brexit Folgen für deine Lieferkette? Falls ja, überdenke die Wahl deiner Versanddienstleister und schau dich nach Alternativen um.

Im Zuge des Brexits ist zudem zu erwarten, dass die Versandkosten für den Versand nach England stark zunehmen werden. Hier kann es sich für dich lohnen, die Preise der einzelnen Versanddienstleister zu vergleichen, um Geld zu sparen. 

Außerdem kommt es derzeit noch zu Störungen im Versand der einzelnen Paketdienste aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Umstellungen. Hier ist es ratsam, stets Alternativen bereitzuhalten.

3. Bleib informiert und halte deine Richtlinien aktuell

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels besteht noch eine große Unsicherheit über die langfristigen Folgen des Brexits. Trotz Freihandelsabkommens stehen die finalen Auswirkungen für den E-Commerce noch nicht ganz fest. Daher können wir dir nur wärmstens empfehlen, die neusten Änderungen und Entwicklungen nach dem Brexit weiterhin mitzuverfolgen, um dich auf die Konsequenzen für deinen Onlineshop bestens vorzubereiten. Kommuniziere aktuelle Entwicklungen auch an deine Mitarbeiter und Kunden.

Wir empfehlen dir folgende Quellen, über die Du dich zu den weiteren Folgen der Brexit-Verhandlungen informieren kannst:

  • Das Handelsblatt informiert dich täglich mit 2-5 Meldungen zum Brexit.
  • The Guardian hält dich zum Thema Brexit auf dem neuesten Stand.
  • Bloomberg berichtet mehrmals täglich über die jüngsten Entwicklungen zum Brexit.
  • Die Tagesschau informiert auf ihrer Website, in ihrer App und im TV täglich mehrmals über verschiedene Themen zum Brexit.
  • Die Bundesregierung hält dich über ihre Website über den Brexit auf dem Laufenden.

4. Versichere deine Paket

Insbesondere in der Anfangsphase ist mit Problemen bei der Zustellung durch die Versanddienstleister zu rechnen. Denn viele Abwicklungsprozesse müssen sich nach dem Brexit erst einmal wieder einspielen. Auch können die Versandunternehmen noch nicht genau einschätzen, wie viel Personal sie aufgrund der neuen Zollvorschriften beim Versand nach England benötigen werden.

Vor diesem Hintergrund kommt es und wird es auch weiterhin zu Verzögerungen im Versand kommen. Die Gefahr, dass dein Paket dabei beschädigt wird oder sogar verloren geht, ist gegeben. Klar ist, dass im Falle eines Verlusts das Paketunternehmen haften. Im Schnitt sind Pakete bei den wichtigsten Versanddienstleistern zu einem Betrag zwischen 500 und 750 Euro versichert.

Doch was, wenn dein Artikel deutlich teurer ist? Dann bleibst Du auf den Schaden sitzen und dein Geschäft in Großbritannien wird zum Verlustgeschäft! Verhindern kannst Du dies, indem Du deine Pakete versicherst. Dies kannst Du zum Beispiel direkt über die Sendcloud-Plattform erledigen.

5. Biete verschiedene Währungs- und Versandoptionen an

Das Anbieten verschiedener Bezahl- und Versandoptionen kann dazu beitragen, die Folgen des Brexits für deinen Onlineshop zu verringern. Indem Du deinen Kunden die Wahl lässt, erhöhst Du die Wahrscheinlichkeit eines Kaufs in deinem Onlineshop.

Praktisch: Jetzt mit Sendcloud die beliebtesten Versanddienstleister anbinden und deinen Kunden die freie Wahl lassen, welchen Versanddienstleister sie für die Zustellung bevorzugen!

6. Führe Preisanpassungen durch

Wie bereits erwähnt wird der Brexit zu Preisveränderungen führen. Egal ob es sich dabei um Preiserhöhungen aufgrund steigender Lieferkosten handelt oder um höhere Steuerlasten: Kalkuliere diese unbedingt mit ein und führe ggf. Preisanpassungen durch, um dein Verlustrisiko zu verringern.

7. Kommuniziere Kosten transparent an deine Kunden

Im Zuge von Preisanpassungen solltest Du deine Kunden auf der Insel nicht aus dem Blick verlieren. Informiere sie schnellstmöglich über Preisanpassungen in deinem Shop und appelliere an ihr Verständnis. Für viele werden diene Preisanpassungen nicht überraschend kommen, sie werden es dir aber positiv anrechnen, dass Du dich um sie Gedanken machst. Wenn im Zuge des Brexits auch andere Händler aus dem Ausland ihre Preise erhöhen, kann dies der entscheidende Faktor sein, dass deine Kunden in Großbritannien dir treu bleiben!

Brexit: Kollegen beraten über Strategien

Hat der Brexit Vorteile?

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass der Brexit für deutsche Onlineshops auch von Vorteil sein kann. Der Grund hierfür ist ganz einfach: Das Vereinigte Königreich hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der größten und wichtigsten E-Commerce-Märkte der Welt entwickelt und auch immer mehr deutsche Onlineshopper bestell(t)en in britischen Onlineshops. Da der Brexit allerdings fortan nicht nur den Einkauf in britischen Onlineshops, sondern auch den Verkauf für britische Onlineshops innerhalb der EU erschwert, kann der abnehmende Wettbewerb automatisch zu mehr Umsatz in deutschen Onlineshops führen!

Neue Märkte erschließen

Aber auch wenn dein Kundenstamm größtenteils aus dem Vereinigten Königreich stammt, solltest Du nicht in Panik geraten. Schließlich war es noch nie so einfach wie heute, Produkte und Waren weltweit anzubieten. Als Onlinehändler steht dir die ganze Welt zur Verfügung.

Warum solltest Du also dein Länder-Portfolio nicht erweitern und neue Märkte für deinen Onlineshop erschließen? Deutschland führt weltweit den Made in Country Index an und deutsche Produkte waren noch nie so gefragt wie heute. Dies ist deine Chance!

Neue Märkte wie z.B. Indien und China bieten dir den Zugang zu einem neuen Kundenstamm mit über 2 Milliarden Menschen. Neue Märkte sind nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern können auch die Rettung deines Onlineshops beim Verlust von britischen Kunden sein.

Brexit: Wie geht es weiter?

Glücklicherweise haben sich die Vertreter der EU und Großbritanniens gerade noch rechtzeitig auf ein Freihandelsabkommen einigen können. Allerdings ist das Abkommen noch zu jung, um die langfristigen Folgen des Brexits für den internationalen E-Commerce abschätzen zu können.

Zudem wird sich vieles noch erst einspielen müssen und einige Details werden in den kommenden Monaten und sogar Jahren sicherlich noch nachverhandelt werden.

Wir werden unseren Artikel daher stets fortlaufend aktualisieren, sobald es neue Entwicklungen beim Handel mit dem Königreich gibt.

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2 Kommentare

  • A. Kwetkus sagt:

    „Die gute Nachricht für Onlinehändler: Dadurch, dass es ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien gibt, entfallen befürchtete Handelshemmnisse wie Zölle und Quoten!“ – Das ist zu kurz gedacht! Britische Online-Shops dürfen künftig auf Klientel aus den EU-Staaten verzichten, wenn diese nicht dazu bereit sind für dir horrenden Einfuhrzölle aufzukommen. Für ein Kleidungsstück zum Preis von 175€ fallen da mal eben locker knapp 50€ Zollgebühren an! Zollfrei sind in Deutschland nur Artikel bis 22€ (!) Warenwert und als „Geschenk“ deklarierte Sendungen nur bei einem Warenwert bis 45€.

    • Vinzenz Ager sagt:

      Hallo!
      Vielen Dank für deinen Kommentar und die ergänzende Information. Ich gebe dir recht, dass der zitierte Satz mehr als missverständlich ist. Daher habe ich ihn entsprechend entfernt. Danke für dein Feedback!
      Viele Grüße, Vinzenz von Sendcloud.